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Gregor Gysi
28.08.2015

Vorerst keine Anklage gegen Gysi wegen Stasi-Vorwürfen

Die Justizbehörde ließ die Anklage gegen Gregor Gysi wegen Stasi-Vorwürfen vorerst fallen.
Foto: Rainer Jensen (dpa)

Ist etwas dran an den Stasi-Vorwürfen gegen den Linken-Politiker Gysi? Die Justizbehörde ließ die Anklage vorerst fallen, die Beweise fehlen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt bei der Untersuchung von Stasi-Vorwürfen vorerst keine Anklage gegen den Linken-Politiker Gregor Gysi. Eine Überprüfung durch die Justizbehörde habe ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine falsche eidesstattliche Versicherung bestehe, teilte diese am Freitag mit. Die Behörde hob damit die Weisung von Hamburgs Generalstaatsanwalt Lutz von Selle auf, gegen den Fraktionschef der Linken im Bundestag Anklage zu erheben.

Es besteht kein hinreichender Tatverdacht für die Stasi-Vorwürfe

Gysi hatte in zwei Zivilverfahren erklärt, er habe in der DDR als Anwalt niemals Mandanten ausspioniert oder an die Stasi verraten. "Dass hierin eine falsche Erklärung lag, wird sich nicht beweisen lassen", teilte die Behörde mit. Eine Bestätigung der Weisung des Generalstaatsanwalts komme damit unabhängig von der fehlenden Aufhebung der Immunität des Bundestagsabgeordneten nicht in Betracht.

Die Justizbehörde, welche die Ermittlungsakten am Freitag nach eigenen Angaben an die Staatsanwaltschaft zurückschickte, wies aber auch darauf hin, "dass nachträglich eingegangene Unterlagen Anlass zu weiteren Ermittlungen geben". Worum es dabei geht, konnte ein Sprecher der Justizbehörde zunächst nicht sagen.

Die Behörde musste sich mit dem Fall befassen, weil der eigentlich zuständige Staatsanwalt sich geweigert hatte, den Willen des Generalstaatsanwalts umzusetzen. Stattdessen beschwerte er sich bei der Behörde über die von ihm "als nicht rechtmäßig angesehene Weisung". dpa

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