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EU
22.03.2012

Vorratsdatenspeicherung: EU setzt Berlin Ultimatum

Netzwerkkabel in einem Verteiler für Internetverbindungen. Foto: Jens Büttner/Illustration dpa

Die EU-Kommission hat Deutschland ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestellt.

Damit erhöht die EU den Druck auf die Bundesregierung - der Streit zwischen Innen- und Justizministerium geht trotzdem weiter. Brüssel werde die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof verklagen, wenn Berlin nicht umgehend die EU-Richtlinie von 2006 zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten bei der Terrorabwehr umsetzt, sagte ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag in Brüssel.

Ein entsprechendes Mahnschreiben sei nach Berlin geschickt worden, fügte er hinzu. "Das Schreiben enthält die Warnung, dass Deutschland Geldstrafen auferlegt werden (könnten)." In letzter Konsequenz kann das Gericht Strafen in Millionenhöhe verhängen. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht war bereits 2007 ausgelaufen. "Deutschland hatte - ebenso wie andere Mitgliedstaaten - genug Zeit, um all diese Punkte umzusetzen", so der Sprecher. Eine mögliche Strafsumme nannte er nicht.

Brüssel bringt damit die Regierungskoalition in Berlin in Zugzwang, die seit 2010 über eine Neufassung des Gesetzes streitet. Zuletzt hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in den Dauerstreit zwischen Innen- und Justizministerium eingeschaltet und auf eine Lösung gefordert.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erhöhte nach dem Ultimatum aus Brüssel den Druck auf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Er gehe davon aus, "dass die Justizministerin jetzt mit Hochdruck an der Vorlage eines Gesetzentwurfs arbeiten wird", sagte Friedrich am Donnerstag in Berlin. Leutheusser-Schnarrenberger meinte dagegen, Deutschland müsse nun Einfluss darauf nehmen, dass die entsprechende EU-Richtlinie reformiert werde. Deren Überarbeitung sei 18 Monate überfällig.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf der EU-Kommission vor, sie habe bei ihrer Überarbeitung der alten Richtlinie selbst "alle Fristen versäumt" und drohe jetzt Deutschland wegen angeblicher Vertragsverletzung. "Das halte ich nicht für sonderlich überzeugend", betonte Schaar.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung ist die Justizministerin zuständig. Ihr Vorschlag, Daten nur bei konkreten Anlässen zu speichern ("Quick-Freeze"), geht der Union und dem Innenminister aber nicht weit genug. Dennoch will Leutheusser-Schnarrenberger ihren Vorschlag jetzt ins Kabinett einbringen.

Auch die EU-Kommission lehnt dieses Verfahren ab, weil es hinter den Anforderungen der geltenden EU-Richtlinie zurückbleibe. "Um es ganz klar zu sagen: Quick-Freeze kann nicht als Umsetzung der EU-Richtlinie gewertet werden. Es ist ein anderes System, das nicht so effektiv ist wie die Vorgaben in der Richtlinie", betonte der Kommissionssprecher. Deshalb habe die Behörde nun diese letzte Warnung losgeschickt.

Nach Ansicht der EU-Behörde ist die Datenspeicherung auch ohne Anfangsverdacht ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bürger - zum Beispiel vor Terroristen. Die EU-Richtlinie verpflichtet Telekom- Unternehmen seit 2006 dazu, die Daten von Telefongesprächen, Internetverbindungen und Mails der Bürger auf Vorrat speichern, damit Fahnder später Verbrechen aufklären können.

Dank Telefondaten seien zuletzt unter anderem ein Netz von Heroinschmugglern und ein Pädophilenring in der EU aufgedeckt worden, betont die zuständige EU-Kommissarin Malmström immer wieder. Die EU-Richtlinie wurde nach den Terroranschlägen von Madrid (2004) und London (2005) beschlossen.

Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler forderte die Union zum Einlenken auf. "Es wird Zeit, dass die Union ihre Verweigerungshaltung aufgibt und mit uns gemeinsam die Gesetzgebung auf den Weg bringt", sagte Rösler der "Nordwest-Zeitung" in Oldenburg.

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht warf der Justizministerin vor, weiter "auf das Prinzip Aussitzen und demonstrative Gelassenheit" zu setzen. Sie trage damit die Verantwortung dafür, wenn Deutschland Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen. "Diese Art der Arbeitsverweigerung hat in dieser Koalition Methode." Der "Quick-Freeze"-Vorschlag tauge nicht als Kompromisslinie.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte, bislang fehle jeder Beweis, dass mit einer Vorratsdatenspeicherung ein besserer Schutz vor schweren Straftaten zu gewährleisten sei. Die EU-Richtlinie müsse grundlegend überarbeitet werden. Aber auch der "Quick-Freeze"- Vorschlag der Justizministerin sei inakzeptabel, weil er ebenfalls auf eine anlasslose Speicherung von Daten hinauslaufe. (dpa)

EU-Richtlinie von 2006

Mitteilung EU-Kommission vom April 2011

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