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Bundesverfassungsgericht
27.10.2009

Vorratsdatenspeicherung kommt auf den Prüfstand

Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand: Im Dezember will das Bundesverfassungsgericht klären, ob die monatelange Speicherung von Telefon-, Internet- und Mail-Verbindungen rechtlich in Ordnung ist.

Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand: Ab Dezember will dasBundesverfassungsgericht klären, ob die monatelange Speicherung vonTelefon-, Internet- und Mail-Verbindungen rechtlich in Ordnung ist.

Seit 2008 wird in Deutschland genauestens festgehalten, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand. Bei Telefongesprächen werden die Rufnummern des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs protokolliert. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Bundesbürger, auch wenn gegen die Betroffenen keinerlei Verdacht auf eine Straftat besteht. Auch Geheimnisträger wie Ärzte oder Journalisten müssen seitdem damit rechnen, dass ihre Kommunikation rückverfolgt werden kann.

Zugriff auf die gesammelten Daten haben die Strafverfolgungsbehörden, aber auch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, militärischer Abschirmdienst - und sogar Behörden ausländischer Staaten.

Während die Behörden sich durch die Massen-Datenspeicherung einer bessere Verfolgung von Straftaten versprechen, laufen Kritiker seit langem Sturm gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung undMediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unserRecht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar", heißt es etwa beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Und die Kritiker - darunter Datenschützer und liberale Politiker ebenso wie der Chaos Computer Club - verzeichneten auch erste Erfolge im Kampf gegen die Überwachung der Kommunikation. Im März vergangenen Jahres billigte das Bundesverfasssungsgericht die Massen-Speicherung vorerst, schränkte die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung allerdings deutlich ein. Seitdem dürfen die Daten nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden.

Die Karlsruher Richter gingen von einer "erheblichen Gefährdung" des Persönlichkeitsschutzes durch die Vorratsdatenspeicherung aus. Deshalb dürfen die gesammelten Daten zunächst nur bei Straftaten abgerufen werden, bei denen auch das Abhören von Telefonen zulässig ist. Dazu gehören Mord, Raub und Kinderpornografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Betrug und Steuerhinterziehung. Die Straftat muss aber auch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein.

Im Oktober verlängerte das Bundesverfassungsgericht diese vorläufige Einschränkung der Datennutzung um weitere sechs Monate, wie aus einem Beschluss hervorgeht.

Am 15. Dezember nun wollen die Karlsruher Richter in mündlicher Verhandlung endgültig über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Geprüft werden dann die Beschwerden mehrerer Bürger, die durch die Vorratsdatenspeicherung vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sehen.

Insgesamt hatten über 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Massen-Speicherung eingelegt, darunter Grünen-Politiker, Anwälte, Ärzte und Journalisten sowie eine Gruppe um die FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum.

Einen Beschluss wird das Bundesverfassungsgericht wohl erst im ersten Halbjahr 2010 vorlegen. Bis dahin wird weiter fleißig gespeichert, wann wir wie mit wem kommunizieren. Sascha Borowski

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