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130.000 Euro
14.11.2018

Wahlkampfspende aus der Schweiz: AfD-Kreisverband stützt Weidel

AfD-Co-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland hat seine Kollegin Alice Weidel, in Schutz genommen. «Ich glaube nicht, dass sie sich Vorwürfe machen muss», sagte Gauland.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Ein Unbekannter, der jede Woche Geld aus dem Ausland schickt. Das war Alice Weidel und ihrem Kreisverband Bodensee doch zu heiß. Noch sind viele Fragen offen.

In der Affäre um eine dubiose Großspende für den Bundestagswahlkampf von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel kommen täglich neue Details ans Licht. Der Name des Spenders, der das Geld aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt aber weiter im Dunkeln. 

Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie aber "anscheinend eine Spende übersehen". Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen.

Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal

Das Geld war nach Angaben aus der AfD im vergangenen Jahr von einer Schweizer Pharmafirma mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel" überwiesen worden. 

Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde. "Ich habe im Wahlkampf die Facebook-Seite von Alice Weidel betreut, ehrenamtlich", sagte Mario Hau, der heute das Social-Media-Team der AfD-Bundestagsfraktion leitet. Er betonte, die Anzeige sei für den Erfolg von Weidel auf Facebook nicht entscheidend gewesen: "Sehr hohe "Likes" auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte."

Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen. Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher.

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Skandal um Spende: Alice Weidel erhält Rückendeckung

Von ihrem Kreisverband erhielt Weidel Rückendeckung. Weidel treffe noch am wenigsten die Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Hans Hausberger. Es handele sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral. Dieser habe dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen. 

Hausberg sagte, als die großen Geldbeträge eines unbekannten Gönners aus der Schweiz geflossen seien, habe die Kreisschatzmeisterin Alarm geschlagen und zu Landesschatzmeister Kral mehrfach Kontakt aufgenommen. "Er hat ausweichend geantwortet", berichtete Hausberger. Schließlich habe man Weidel selbst informiert, die dann beschlossen habe, das Geld zurückzuüberweisen.

130.000 Euro Spende an Weidel: AfD droht Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags

Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten. 

Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Noch ohne Ergebnis sind die Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten". Aus der Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um sogenannte "Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste". (dpa)

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