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Leitartikel
26.05.2015

Warum Deutschland ein modernes Einwanderungsgesetz braucht

Bundesinnenminister de Maiziere sieht keinen Handlungsbedarf in der Einwanderungspolitik Deutschlands.
Foto: Jörg Carstensen (dpa)

Die Abschreckungs- und Abschottungspolitik der Vergangenheit funktioniert nicht mehr. Nötig ist eine Strategie, um Zuwanderung gezielt zu steuern.

Innenminister Thomas de Maizière sieht keinen Handlungsbedarf. Deutschland braucht kein eigenes Einwanderungsgesetz. Zwar sei die geltende Rechtslage reichlich kompliziert, gleichwohl bestehe keine Notwendigkeit für eine Neuregelung.

Doch mit seinem kategorischen Nein steht der Innenminister auf einem bröckelnden Fundament. Zwar lehnen auch die Innenexperten der Union und die CSU ein Einwanderungsgesetz ab, doch seitdem zu Jahresbeginn ausgerechnet CDU-Generalsekretär Peter Tauber die Deckung verließ und die Gesetzeslage in Deutschland als nicht mehr zeitgemäß kritisierte, wird auch in der Union offen über das Thema debattiert. Gerade die Praktiker in den Ländern und den Kommunen, die mit dem Problem der stark gestiegenen und weiter steigenden Flüchtlingsströme konfrontiert werden, beklagen, dass man schon viel zu lange an den Symptomen herumdoktere, statt ein schlüssiges und in sich stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln.

Asylverfahren müssen deutlich verkürzt werden

Die neueste Studie der Bertelsmann-Stiftung ist Wasser auf den Mühlen all derer, die eine Abkehr von der rigorosen Abschottungs- und Abschreckungspolitik der Vergangenheit fordern, die ohnehin nicht wirkt, und sich stattdessen für eine Strategie aussprechen, die auf Integration und Teilhabe setzt. Dies aber funktioniert nur, wenn zum einen die überlangen Asylverfahren deutlich verkürzt werden und klar unterschieden wird zwischen jenen, deren Antrag berechtigt ist, und jenen, die keine Chance haben, weil sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen, und die, falls nötig, auch konsequent abgeschoben werden. Und wenn zum anderen die, die mit Anerkennung rechnen können, rasch auf ihr zukünftiges Leben in der neuen Heimat vorbereitet werden, unter anderem durch verpflichtende Deutschkurse und die Erlaubnis, arbeiten zu dürfen.

Die langen Wartezeiten sind eine Belastung – für die Betroffenen wie für die Städte und Gemeinden und somit auch für die Steuerzahler. Die Flüchtlinge sind zum Nichtstun verurteilt, obwohl sie oft gut qualifiziert sind. Meist sind es die Besten, die ihre Heimat verlassen, um in der Fremde eine neue Existenz aufzubauen.

Zwei Drittel sind im erwerbsfähigen Alter, jeder Fünfte hat einen Hochschulabschluss, jeder Dritte eine Qualifikation, die dem deutschen Facharbeiter entspricht. Doch Deutschland lässt nicht zu, dass dieses Potenzial genutzt wird. Flüchtlinge finden, wenn überhaupt, nur Jobs, die weit unter ihren Fähigkeiten liegen. Arbeitgeber wiederum scheuen sich, sie einzustellen, solange ihr Status ungeklärt ist. Ein Teufelskreis.

Residenzpflicht und Arbeitsverbot auf drei Monate verkürzt

Immerhin, es bewegt sich etwas. Residenzpflicht und Arbeitsverbot wurden auf drei Monate verkürzt, die Hürden für Jobsuchende aus Nicht-EU-Ländern gesenkt und das Personal für die Bearbeitung von Asylanträgen wird aufgestockt. Und doch ist dies wiederum nur ein weiteres Herumdoktern an den Symptomen.

In der Konsequenz führt kein Weg an einem zeitgemäßen Einwanderungsgesetz vorbei, das nicht nur das komplizierte und widersprüchliche Nebeneinander von Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht beseitigt, sondern Deutschland auch in die Lage versetzt, klar zu definieren, wer erwünscht ist und wer nicht.

In diesem Gesetz können die Kriterien festgelegt werden, die über die Aufnahme entscheiden, so Deutschkenntnisse, Ausbildung und Qualifikation sowie mit Blick auf die demografische Entwicklung der Bedarf an Fachkräften. Damit gäbe es endlich ein geeignetes Instrument, Zuwanderung gezielt zu steuern und zu regulieren. Damit aus denen, die kommen und bleiben wollen, Mitbürger, Arbeitskollegen und Steuerzahler werden. Wer ist erwünscht – und wer ist es nicht?

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