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Streiks
20.05.2015

Warum die Politik die Finger von der Tarifautonomie lassen sollte

Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber (l.) und der GDL-Chef Claus Weselsky.
Foto:  Bernd von Jutrczenka/Archiv (dpa)

Dass der Konflikt bei der Bahn so eskaliert ist, ist nicht nur die Schuld von GDL-Chef Claus Weselsky. Warum die Politik die Finger von der Tarifautonomie lassen sollte.

Der Eindruck täuscht. Obwohl das halbe Land stillzustehen scheint, wenn Lokführer, Erzieherinnen und die Zusteller bei der Post gleichzeitig die Arbeit niederlegen, sind die Gewerkschaften in Deutschland ausgesprochen pflegeleichte Tarifpartner. Auf 1000 Arbeitnehmer umgerechnet fallen zwischen Flensburg und Freilassing nur 16 Arbeitstage im Jahr durch Streiks aus, deutlich weniger als in Frankreich mit 139 Tagen oder in Dänemark mit 135 Tagen. Dass bei der Bahn eine Tarifrunde außer Kontrolle geraten ist, ändert daran nichts: Von wenigen Ausnahmen abgesehen lösen Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Bundesrepublik ihre Konflikte friedlich und nicht auf dem Rücken von Eltern oder Kunden.

Umso erstaunlicher ist es, mit welcher Unerbittlichkeit die Bundesregierung ihr Gesetz zur Tarifeinheit durch die Instanzen paukt. In dem erbitterten Kampf, den der Chef der Lokführergewerkschaft, Claus Weselsky, gegen die Bahn und die große Eisenbahnergewerkschaft EVG führt, geht es schon lange nicht mehr um Lohnprozente oder Arbeitszeiten, sondern um eine Frage, die am Ende vermutlich nur das Verfassungsgericht beantworten kann: Darf der Staat die Rechte einzelner Arbeitnehmer beschneiden, um den Betriebsfrieden zu wahren?

Genau das nämlich will das neue Gesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet: In Unternehmen mit rivalisierenden Gewerkschaften soll nur noch der Tarifvertrag gelten, den die Organisation mit den meisten Mitgliedern ausgehandelt hat. So gesehen streikt Weselsky gerade um seine Existenz oder zumindest um die der GDL. Ohne das am Horizont heraufziehende Gesetz zur Tarifeinheit wäre der Konflikt längst beigelegt.

Zahl der Streikenden ist im vergangenen Jahr gesunken

Nutzen wird die Neuregelung vor allem den großen DGB-Gewerkschaften, die sich schon lange darüber ärgern, dass kleine Spezialgewerkschaften wie die der Lokführer, der Piloten oder der Ärzte für ihre Mitglieder häufig bessere Tarifverträge erstreiten als sie selbst für das Bodenpersonal, die Angestellten am Schalter oder die Krankenschwestern in der Klinik. Zur Tarifautonomie, wie sie das Grundgesetz versteht, gehört allerdings nicht nur das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, frei von staatlichen Eingriffen miteinander zu verhandeln. Sie schließt auch das Recht aller Berufsgruppen ein, die eigenen Interessen selbst zu vertreten. Eine Regierung, die kleineren Gewerkschaften per Gesetz die Geschäftsgrundlage entzieht und die Tarifpolitik faktisch großen Mehrheitsgewerkschaften mit einer Art Mandatsmonopol überträgt, bewegt sich deshalb hart an der Grenze zum Verfassungsbruch.

So groß draußen im Land der Ärger über die hohen Gehaltsforderungen der Piloten oder die immer neuen Streiks der Lokführer auch sein mag: Eine funktionierende Sozial- und Tarifpartnerschaft wie die deutsche hält auch solche Übertreibungen aus. Sie braucht keine Schutzklauseln für die Platzhirsche aus dem DGB-Verbund und auch keine Zwangsschlichtungen und gesetzlich festgelegten Vorwarnzeiten, wie einzelne Abgeordnete der Union sie jetzt fordern.

Nur weil die Bahn und die GDL sich bis zur Unbeweglichkeit in einem Netz aus persönlichen Animositäten, politischen Interessen und strategischen Überlegungen verheddert haben, muss die Bundesregierung die Hand nicht an einen Grundpfeiler unseres Gemeinwesens legen – die Tarifautonomie. Ausnahmen, heißt es, bestätigen die Regel – und danach gehört Deutschland zu den Ländern, in denen am wenigsten gestreikt wird. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Streikenden ebenso kräftig gesunken wie die Zahl der ausgefallenen Arbeitstage – die sechs Streiks der Lokführer mit eingerechnet.

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