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Islam
27.12.2018

Warum es die Moschee-Steuer in Deutschland so schwer hat

Gläubige stehen vor der Zentralmoschee der DITIB in Köln. Eine Abgabe ähnlich der Kirchensteuer zu erheben, gestaltet sich schwierig.
Foto: Rolf Vennenbernd

Deutschland diskutiert über eine Steuer für Muslime. Die Umsetzung ist kaum möglich.

„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ – diese alte Weisheit gilt im Grundsatz auch für viele Imame, die in deutschen Moscheen predigen. Die Frage, wer diese Prediger ausbildet und bezahlt, gehört deshalb zu den umstrittensten im Verhältnis zwischen Politik und den Muslimen in Deutschland.

Gemeinden, die finanzielle Unterstützung aus den arabischen Golfmonarchien oder aus der Türkei erhalten, sehen sich zunehmend dem Vorwurf ausgesetzt, sie vermittelten politisch fragwürdige Werte und beförderten die Entstehung von Parallelgesellschaften. Auch deshalb sorgt ein Vorstoß des neuen stellvertretenden Fraktionschefs der Union im Bundestag für Debatten: Thorsten Frei forderte, dass Moscheen im Land eine Steuer erheben sollten, um sich von ausländischen Geldern und damit ausländischer Einflussnahme zu lösen.

In Österreich sind Zuwendungen aus dem Ausland seit 2015 verboten. Laut Auskunft der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) finanzieren sich die Gemeinden aus Mitgliedsbeiträgen, aus denen auch die Imame bezahlt werden.

Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Moscheen in Deutschland: Kontrolle ist besser 

Frei machen von ausländischen Einflüssen

„Es muss gelingen, dass der Islam eine stärkere Inlandsorientierung gewinnt und sich frei macht von ausländischen Einflüssen, die häufig Ursache von Integrationsproblemen ist oder diese verstärkt“, sagt Thorsten Frei unserer Redaktion. „Daran können wir kein Interesse haben.“ Der Vorsitzendes des Islamrates, Burhan Kesici, 46, spricht sich hingegen gegen eine „Moschee-Steuer“ aus: „Es ist kein Wunsch, der von den Muslimen selbst ausgesprochen worden ist“, sagt Kesici dem RBB. „Wir hören das immer wieder von Politikern, die versuchen, damit den Muslimen irgendwie vorzuschreiben, wie sie sich zu organisieren haben. Das finden wir nicht in Ordnung.“

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Wie viele Moscheen gibt es überhaupt?

Von den mehr als 80 Millionen Menschen in Deutschland sind zwischen vier und fünf Millionen Muslime. Exakte Zahlen gibt es nicht, genauso wenig wie die genaue Zahl der Moscheen. Schätzungen gehen von 2600 bis 2700 muslimischen Gebetsräumlichkeiten aus, viele davon sind sogenannte „Hinterhof-Moscheen“, das heißt einfache Räumlichkeiten ohne Minarett.

Feste institutionelle Strukturen, wie man sie von den christlichen Kirchen kennt, gibt es bei den Muslimen in Deutschland nicht. Die Gläubigen sind in unterschiedlichen Vereinen organisiert - je nach politischer Ausrichtung, ethnischer Zugehörigkeit oder konfessionellem Selbstverständnis. Keine der islamischen Organisationen kann für sich beanspruchen „die“ Muslime in Deutschland zu repräsentieren.

Und genau dort liegt auch der Haken für eine Moschee-Steuer: Solange der Staat nicht weiß, wer genau hinter der Religionsgemeinschaft steht, erfüllt sie nicht die Voraussetzung für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese aber ist Voraussetzung für die Berechtigung, eine eigene Steuer zu erheben. Islamische Gemeinschaften sind also auf Spenden angewiesen. Und die kommt oft aus dem Ausland.

Misstrauen gegenüber Ditib

So etwa bei Ditib, der größten Islam-Dachorganisation in Deutschland. Sie untersteht der Religionsbehörde Diyanet in Ankara, die alle Imame in die rund 900 Moscheegemeinden entsendet und bezahlt. „Insofern kann Religion auch als Einfallstor für politische Inhalte genutzt werden“, sagt Thorsten Frei.

Wegen ihrer großen Nähe zum türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist der Bundesverband mit Sitz in Köln in die Kritik geraten. Die Ditib setze Erdogans Politik in Deutschland um, lautet der Vorwurf. Der Verband selbst bezeichnet sich als rein religiös.

In Deutschland erheben die evangelische und katholische Kirche sowie die jüdischen Gemeinden eine Steuer von ihren Mitgliedern. Die Kirchensteuer wird auf Einkommen und Kapitalerträge erhoben und automatisch vom Finanzamt abgeführt.

Der Staat erhält für diese Dienstleistung zwischen zwei und vier Prozent des Aufkommens. Es gibt aber auch Religionsgemeinschaften, die keine Steuern erheben. So sind beispielsweise die rund 800 Gemeinden der Vereinigung Evangelischer Freikirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts, ziehen aber keine Steuern ein. 

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