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Interview
17.01.2018

Grundsteuerdebatte: Was ist eine Immobilie heute noch wert?

Das Verfassungsgericht muss nun über die Grundsteuer entscheiden.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Die Grundsteuer wird mit Daten aus den Jahren 1935 und 1964 berechnet. Der Experte Thomas Eigenthaler spricht über die Tücken dieses Systems und andere heikle Steuerfragen.

Herr Eigenthaler, warum wird die Grundsteuer noch immer mithilfe sogenannter Einheitswerte berechnet, die aus dem Jahr 1964, bzw. in den neuen Ländern gar aus dem Jahr 1935, stammen? Hat die Politik geschlafen – oder die Finanzverwaltung?

Eigenthaler: Die Finanzverwaltung hat auf keinen Fall geschlafen. Wenn hier jemand etwas unterlassen hat, dann der Gesetzgeber. Im Bewertungsgesetz steht, dass der Wert einer Immobilie alle sechs Jahre neu festzulegen ist – daran aber hat sich nie jemand gehalten. Als man 1965 damit anfing, die Werte für 1964 zu ermitteln, hat das insgesamt zehn Jahre gedauert. Danach hatte niemand mehr Lust, sich diese Arbeit noch einmal zu machen. Selbst als 1995 die Einheitswerte bei der Vermögensteuer verworfen wurden und 2006 die bei der Erbschaftsteuer, hat man bei der Grundsteuer weiter mit ihnen gearbeitet. Begründung: Die sind alle falsch, da ist es am Ende des Tages egal. Außerdem kann die Gemeinde ja über den sogenannten Hebesatz, den sie festlegt, noch steuernd eingreifen.

Nun muss das Verfassungsgericht über die Grundsteuer entscheiden. Sie selbst sind als Experte an dem Verfahren beteiligt. Welches Urteil erwarten Sie?

Eigenthaler: Ich gehe davon aus, dass nach der Vermögensteuer 1995 und der Erbschaftsteuer 2006 auch die Grundsteuer in der gegenwärtigen Form nicht mehr verfassungskonform ist. Die Werte stimmen einfach nicht mehr.

In Deutschland gibt es etwa 35 Millionen Grundstücke. Müssen die dann alle neu bewertet werden? Das dauert doch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte.

Eigenthaler: In den vergangenen Jahren ist das Personal in den Bewertungsstellen der Finanzämter radikal zusammengeschmolzen worden, sodass ich Ihnen heute nicht sagen kann, wer diese Neubewertungen überhaupt vornehmen soll. Ich rechne damit, dass wir alles in allem fünf bis sieben Jahre brauchen werden. Sie können ja nicht im Blindflug Grundstücke bewerten, sondern müssen mit den Eigentümern sprechen, sie brauchen Personal und die passende Datenverarbeitung. Im Osten kommt erschwerend hinzu, dass viele Grundstücke noch gar nicht bewertet sind – und die anderen auf Basis der Werte von 1935, also der Anfangsphase des Dritten Reiches. In der DDR war ja fast alles Volkseigentum …

Union und SPD haben sich darauf verständigt, den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Betroffenen abzuschaffen. Ist damit nicht das nächste Steuerverfahren in Karlsruhe vorprogrammiert – wenn zehn Prozent so offensichtlich benachteiligt werden?

Eigenthaler: Das glaube ich nicht. Da es kein gesetzlich festgelegtes Ende des Solidaritätszuschlages gibt, wird eine neue Bundesregierung bei einer entsprechenden Klage natürlich immer argumentieren, sie sei auf dem Weg, ihn abzuschaffen, könne dies aus haushalterischen Gründen aber nicht auf einen Schlag und nicht für alle Steuerzahler gleichzeitig. Für die nächsten Jahre, denke ich, könnte eine Regierung damit durchkommen. Auf den Sankt-Nimmerleins-Tag allerdings darf sie die komplette Abschaffung nicht verschieben.

Auch bei einem weiteren Steuerthema ist Zoff vorprogrammiert. Zinsen sollen nicht mehr pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert werden, sondern wieder mit dem persönlichen Steuersatz. Andere Kapitalerträge dagegen sollen weiter unter die 25-Prozent-Regel fallen. Können Sie uns erklären, was daran gerecht ist?

Eigenthaler: Bei den Spekulationsgewinnen weiß ich noch nicht, wie Union und SPD konkret vorgehen wollen – da muss ich passen. Bei den Dividenden dagegen hat das Unternehmen, das sie ausschüttet, seinen Ertrag ja schon versteuert. Insofern geht diese Differenzierung für mich in Ordnung.

Die Finanzämter sind schon jetzt überlastet. Die pauschale Abgeltungsteuer ist vielleicht nicht gerecht, aber ist sie nicht die deutlich einfachere und praktikablere Lösung?

Eigenthaler: Auf den ersten Blick mag das so aussehen, ja. Aber wir haben trotzdem noch viele Fälle, in denen wir in den Finanzämtern nacharbeiten müssen. Dazu gehören wegen der Kirchensteuer alle Sparer, die sich geweigert haben, ihrer Bank ihre Konfession zu nennen. Dazu gehören alle, die einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent haben und alle Sparer, die ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. So lange wir keinen automatischen Datenaustausch mit den Banken haben, macht uns das alles noch eine Menge Arbeit.

Das heißt, irgendwann soll das Finanzamt alles über jeden wissen?

Eigenthaler: Seit 1. Oktober haben wir Zugriff auf viele ausländische Konten – und ich frage mich schon, warum wir bei ausländischen Konten, zumal bei solchen in EU-Ländern, härter vorgehen als bei den Konten der deutschen Banken.

Thomas Eigenthaler vertritt als Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft mehr als 70.000 Beschäftigte in der Steuerverwaltung. Nach einer Ausbildung beim Finanzamt hat der gebürtige Stuttgarter sein Abitur nachgeholt, Jura studiert und sich anschließend erneut für den Fiskus entschieden. Der 59-Jährige war unter anderem Betriebsprüfer und Chef des Finanzamts Stuttgart II.

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