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Änderungen zum 1. Juli
26.06.2015

Was sich ab heute in Deutschland ändert

Am 1. Juli 2015 treten in Deutschland jede Menge Änderungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Eltern, Rentner, Mieter und Bankkunden.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Am 1. Juli 2015 treten in Deutschland jede Menge Änderungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Eltern, Rentner, Mieter und Bankkunden. Ein Überblick.

Was ändert sich am 1. Juli 2015 in Deutschland? Wie immer zum Monatsbeginn treten nächste Woche wieder einige Änderungen in Kraft. Diesmal betrifft das unter anderem Eltern, Rentner - und Mieter.

Mehr Rente für über 20 Millionen Rentner

Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es mehr Geld. In den alten Bundesländern steigen die Renten um 2,1 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent. Damit schreitet die Anpassung des Rentenniveaus im Osten an das Niveau im Westen weiter voran, Ost-Rentner bekommen künftig 92,6 Prozent des Westwerts. Mit der Rentenerhöhung steigen auch die sogenannten Versorgungsbezüge um 2,1 Prozent. Rund 184.000 Menschen - vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten - haben auf diese Bezüge Anspruch.

Elterngeld Plus ab 1. Juli 2015

Das bisherige Elterngeld besteht weiter, es wird aber für Geburten ab dem 1. Juli um zusätzliche Optionen erweitert. Wer wieder in Teilzeit in seinen Job zurückkehren will, kann Elterngeld künftig 24 Monate statt 12 Monate beziehen, allerdings halbieren sich die Ansprüche. Gefördert wird nun auch, wenn sich Mutter und Vater die Arbeit teilen. Wenn beide Partner parallel mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten, wird das Elterngeld vier weitere Monate bezahlt. Auch Alleinerziehende können diese zusätzlichen Monate bekommen.

Außerdem wird der Bezugszeitraum flexibler. Das Elterngeld Plus kann ohne die bisher nötige Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag eines Kindes genommen werden. Außerdem kann es leichter gestückelt und in drei statt bisher zwei Zeitabschnitten genommen werden.

Mietpreisbremse wird eingeführt

Nach Berlin wird nun auch in Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse eingeführt. Damit darf bei Wiedervermietungen der Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Während die Mietpreisbremse in Hamburg im ganzen Stadtstaat gilt, gilt sie in NRW in 22 Städten - vor allem in den Großräumen Köln und Düsseldorf sowie in Universitätsstädten wie Münster, Aachen oder Paderborn.

Für Schwarzfahrer wird es teurer

Zum ersten Mal seit inzwischen zwölf Jahren wird das "erhöhte Beförderungsentgelt" angehoben - von 40 auf 60 Euro. Diesen Betrag muss zahlen, wer in Bus oder Bahn ohne Ticket erwischt wird oder seinen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet hat. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und das Verkehrsministerium erhoffen sich davon eine stärker abschreckende Wirkung. Viele Verkehrsbetriebe schaffen die Umstellung aber nicht rechtzeitig. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn, in Hamburg, München und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gelten die Änderungen etwa erst ab August. Berlin stellt dagegen schon zum 1. Juli um. Laut VDV kosten Schwarzfahrer die Unternehmen jedes Jahr rund 350 Millionen Euro.

Kroaten dürfen unbeschränkt arbeiten in Deutschland

Die Übergangsfrist für den Zugang von Menschen aus dem EU-Mitgliedsland Kroatien zum deutschen Arbeitsmarkt endet. Damit genießen Kroaten nun die volle Freizügigkeit und können ohne Beschränkung Arbeit aufnehmen. Trotz der zuletzt noch geltenden Beschränkungen gibt es bereits 93.000 sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigte Menschen aus Kroatien.

Einlagen von Bankkunden sind besser geschützt

Zum 3. Juli 2015 wird das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft treten. Die Ersparnisse von Bankkunden sind damit besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt. Wie bisher bleibt es beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100 000 Euro pro Kunde und pro Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll ab 3. Juli in allen 28 EU-Staaten gelten. "Schutzwürdige" Einlagen bis zu 500 000 Euro sind ebenfalls gesetzlich abgesichert. Das sind etwa Einlagen aus dem Verkauf einer Immobilie oder einer betrieblichen Abfindung. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben Tagen an Sparer ausgezahlt werden. Bisher galt eine Frist von 20 Tagen.

Ab 1. Juli untersucht der TÜV mehr Funktionen

Bei der Hauptuntersuchung des Autos werden nun auch Systeme wie das Antiblockiersystem ABS oder das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP auf ihre Funktionalität geprüft, dies ermöglicht ein sogenannter HU-Adapter. Mehrkosten soll die erweiterte Prüfung nicht verursachen.

Mehr Bundesstraßen mautpflichtig für Lkw ab 1. Juli 2015

Siegel für Online-Apotheken

Ein EU-einheitliches Siegel soll Verbrauchern helfen, die Seriosität von Online-Apotheken zu prüfen. Das neue Logo zeigt ein weißes Kreuz vor einem grüngestreiften Hintergrund, ein Kästchen mit Flagge weist auf den Sitz des Händlers innerhalb der EU hin. Wer auf das Siegel klickt, wird auf eine Seite mit allen zugelassenen Anbietern geleitet. Durch das Qualitätssiegel sollen Verbraucher vor gefälschten Medikamenten sicherer sein.

Erweiterte Mautpflicht für Lkw

Für Lastwagen ab 7,5 Tonnen gilt künftig eine erweiterte Mautpflicht. Etwa 1100 Kilometer auf autobahnähnlich ausgebauten vierspurigen Bundesstraßen kommen hinzu.

Die Pfändungsfreigrenze steigt

Für Schuldner steigt die Grenze, ab der das Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Künftig beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1073,88 Euro und damit rund 30 Euro mehr als bisher. Auch die Freigrenzen bei gesetzlichen Unterhaltspflichten steigen. AZ, afp

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