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TTIP
03.03.2016

Was sich bayerische Unternehmer von TTIP versprechen

Zahlreiche Demonstranten gingen gegen TTIP auf die Straße. (Archivbild)
Foto: Wolfram Steinberg, dpa

Bayerische Großunternehmer versprechen sich viel vom Freihandel mit den USA, kleine Firmen bangen um ihre Existenz. Die Politik hält weiter am TTIP-Kurs fest.

Es gibt sie, diese wunderbar kuriosen Geschichten darüber, dass es ganz anders kommen kann als gedacht. Und wenn dann noch ein wortgewaltiger Polit-Fuchs wie der frühere CSU-Chef Erwin Huber sie erzählt, dann macht es doppelt Spaß.

Huber, der sich seit seinem erzwungenen Rücktritt von der Parteispitze im Jahr 2008 um die Wirtschaftspolitik der CSU im Landtag kümmert, ist ein glühender Anhänger der geplanten, aber heftig umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA und Kanada. Eine seiner Lieblingsgeschichten ist die Geschichte von „Made in Germany“.

Im 19. Jahrhundert haben die Briten, die sich damals als Herrscher der Welt sahen, zwar einerseits dem internationalen Freihandel mächtige Breschen geschlagen. Andererseits bestimmten sie per Gesetz, dass Produkte aus Deutschland mit „Made in Germany“ zu kennzeichnen sind.

Sie wollten damit ihre Landsleute vom Kauf deutscher Produkte abhalten. „Damit haben sich die Briten selber ins Knie geschossen“, sagt Huber. Das ursprünglich antideutsche Label habe sich in der Folgezeit zu einem weltweit geschätzten Markenzeichen für Qualität entwickelt. Und Deutschland wurde rund 100 Jahre später Exportweltmeister.

Um TTIP droht ein Glaubenskrieg

Sehr spannend, wenn auch nicht ganz so amüsant sind die Geschichten um die aktuell geplanten Abkommen. Hier geht es hart zur Sache. Es tobt ein Glaubenskrieg. Für die Kritiker sind die geplanten Abkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) eine Einbahnstraße in Richtung Turbokapitalismus – ein Angriff auf hart erkämpfte Standards im Sozialen, beim Verbraucher- und Umweltschutz, bei der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Die Befürworter singen das hohe Lied vom Freihandel. Sie berufen sich dabei auf ein Dogma aus der Wirtschaftswissenschaft und Erfahrungen aus der Vergangenheit. Freihandel habe stets den Wohlstand der Nationen gefördert, zumindest in der Summe.

Exportunternehmen befürworten das Freihandelsabkommen

Wie es denn dieses Mal kommt oder kommen könnte, ist auch in Bayern heftig umstritten. Die größten Erwartungen an ein Freihandelsabkommen gibt es bei jenen Unternehmen, die Maschinen, Autos, Medizintechnik, Arznei- oder Lebensmittel exportieren wollen. Beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) in Bayern wird zum Beispiel gerne die Geschichte vom Kompressor erzählt. Wie jedes technische Gerät aus Europa, das in den USA verkauft werden könnte, muss auch dieser Kompressor jenseits des Atlantiks noch einmal zertifiziert werden.

Eine deutsche TÜV-Plakette reicht dort nicht. Doch damit nicht genug. Jeder einzelne Kompressor müsse dann noch einmal von einem Prüfinspektor abgenommen werden. Kostenpunkt: 3000 Dollar. Ärgerliche Folge: Die Maschine werde damit um 47 Prozent teurer. Da nutzt es in Konkurrenz zu US-Anbietern auch nicht mehr viel, wenn „Made in Germany“ draufsteht.

TTIP soll Handelshemnisse abschaffen

Derlei technische Handelshemmnisse gibt es zu tausenden. Sie abzuschaffen und die nationalen Vorschriften anzugleichen, ist eines der wichtigsten Ziele der Abkommen. Groß gestritten wird darüber nicht. Der gegenseitige Nutzen durch weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb ist beiden Seiten bewusst.

Bei Lebensmitteln sieht es schon anders aus. Eine Mehrheit der bayerischen Käseproduzenten zum Beispiel sehnt sich nach einem Zugang zum riesigen US-Markt, wo insbesondere Rohmilchprodukte bisher nur sehr eingeschränkt verkauft werden dürfen. Doch es gibt in der Branche in Bayern auch kritische Stimmen. Sie warnen davor, dass Käsehersteller aus den USA mit Produkten auf den europäischen Markt vordringen, die mit Einsatz von Gentechnik hergestellt sind. Ähnliches gilt für Hähnchenfleisch. Deutsche Verbraucher mögen keine Chlorhühner, US-Verbraucher keine Antibiotika im Fleisch.

Noch größer ist die Skepsis in der Landwirtschaft. Die US-Konkurrenz wird in Europa und insbesondere in Bayern, wo es viele kleine Betriebe gibt, als übermächtig wahrgenommen. Zwar sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen in den USA und Europa ungefähr gleich groß, aber: Es gibt zwölf Millionen Betriebe in Europa und nur 150000 in den USA. Dieser Größenunterschied schlägt voll auf den Preis durch. Bei Hähnchenfleisch liegt der Marktpreis in den USA bei umgerechnet 1,61 Euro pro Kilo, in Deutschland bei 3,39 Euro.

"Fatale Folgen" für kleine landwirtschaftliche Betriebe

Eine völlige Liberalisierung hätte fatale Folgen für kleinere landwirtschaftliche Betriebe. „Die würden vom Markt verdrängt und müssten aufgeben“, sagt Christoph von Lieven von Greenpeace. Das bayerische Landwirtschaftsministerium fordert deshalb, die EU dürfe „keine Kompromisse eingehen, die zulasten unserer Verbraucherschutzstandards und in der Folge unseres europäischen Agrarmodells gehen“.

Die lange Liste der Sorgen und Befürchtungen reicht aber noch weit über den unmittelbaren Bereich der Wirtschaft hinaus. Die Kritiker der Freihandelsabkommen sehen insbesondere im geplanten Investorenschutz und den eigens dafür geplanten Schiedsgerichten ein Einfallstor für Privatisierungen und Liberalisierungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, beim Verbraucherschutz, bei sozialen Standards, in der Bildung oder bei der Kulturförderung.

Kommt es zu Problemen durch den Mindestlohn?

Zwar versichern die EU-Kommission und die Wirtschaftsministerien in Berlin und München, dass diese Bereiche längst aus den Verhandlungen ausgeklammert und somit weiterhin geschützt seien. Doch das Misstrauen ist groß. Die Materie ist kompliziert. Die Debatte ist schwierig. Ein illustres Beispiel, wie darüber gestritten wird, ist der Mindestlohn.

Bayerns DGB-Chef Matthias Jena ist der Ansicht, dass es jedem Staat erlaubt sein muss, einen Mindestlohn einzuführen oder zu erhöhen. Auf gar keinem Fall dürfe es zum Beispiel einer US-Firma, die in Deutschland investiert hat, erlaubt werden, dagegen zu klagen. Beispiele aus der Vergangenheit ließen von den umstrittenen Schiedsgerichten „Schlimmstes befürchten“.

Der CSU-Wirtschaftsexperte Erwin Huber kontert: „Das ist Schmarrn.“ Eine Regelung über einen Mindestlohn sei schon alleine deshalb vor Gericht nicht angreifbar, weil der Mindestlohn für alle Unternehmen, die in einem Land tätig sind, gleichermaßen gelten. Eine Diskriminierung liege nicht vor, also sei eine Klage nicht möglich.

Können Unternehmen bei entgangenem Gewinn klagen?

„Da verwechselt er was, der Herr Huber“, sagt dazu Christian Hierneis, TTIP-Experte im Landesvorstand des Bund Naturschutz in Bayern. Ein Unternehmen könne zwar in diesem Fall nicht wegen Diskriminierung klagen, wohl aber wegen entgangenen Profits. Ein Beispiel dafür hat Hierneis auch parat: eine französische Firma für Abfallentsorgung, die den Staat Ägypten – gestützt auf ein Handelsabkommen – verklagt habe, weil der Staat für die Arbeiter den Mindestlohn hinaufgesetzt habe und dies den Gewinn schmälere. Außerdem, so Hierneis, lege eine Passage im CETA-Vertragswerk eindeutig fest, dass zu einer Investition auch eine Gewinnerwartung gehöre.

Hier wiederum widerspricht ein Experte des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Solche Verträge mag es in der Vergangenheit gegeben haben. Bei CETA und TTIP aber seien derartige Klagen „eindeutig ausgeschlossen“. Die zitierte Passage habe damit nichts zu tun. US-Unternehmen müssten sich, sobald TTIP ausgehandelt und ratifiziert sei, an die deutschen Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen halten.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber gibt ihm recht, schränkt aber ein: „So steht es zumindest im Mandat der EU-Kommission.“ Ob die amerikanischen Partner damit einverstanden sein werden und wie das Verhandlungsergebnis aussieht, das dem EU-Parlament zur Ratifizierung vorgelegt wird, stehe noch nicht fest.

Das Wirtschaftsministerium beschwichtigt die Kritiker

Ähnlich verwirrende Debatten lassen sich an zahllosen anderen Beispielen durchexerzieren. Darf der Freistaat Bayern weiterhin bayerische Filme fördern, ohne von Hollywood verklagt zu werden? Dürfen die Städte wie bisher ihre Volkshochschulen unterstützen? Kann eine Privatisierung der Wasserversorgung verhindert werden? Ja, ja, ja, keine Sorge, sagt das Wirtschaftsministerium. Achtung, Vorsicht, TTIP und CETA sind erst der Anfang, sagen die Kritiker. Vor allem im Umwelt- und Verbraucherschutz sei noch Schlimmes zu befürchten.

Erwin Huber platzt, wenn er so etwas hört, schon mal der Kragen: „Da muss ich jetzt schon mal sagen: Mich wundert, dass viele Leute aus dem Verbraucherschutz so gegen die USA Stimmung machen. Wer hat denn den VW-Abgasskandal aufgedeckt? Wer hat den Fifa-Skandal aufgedeckt? Das waren Amerikaner. Kein Staatsanwalt aus Deutschland oder Europa hat sich da rangetraut.“

TTIP-Experte Hierneis lässt sich davon nicht beeindrucken. Seine Kritik richtet sich gegen die Grundrichtung der Freihandelsabkommen, das im Grundsatz der „regulatorischen Kooperation“ angelegt sei. TTIP-Gegner haben das Bild vom Trojanischen Pferd vor Augen. Es bestehe die Gefahr, dass auch nach Ratifizierung der Abkommen Schritt für Schritt „hineinverhandelt“ werde, was man bisher mit Rücksicht auf öffentlichen Druck ausgeklammert habe. Stimmt nicht, sagt das Wirtschaftsministerium.

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