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  3. Lokführer-Gewerkschaft in der Kritik: Wegen Streik: Ramsauer greift GDL an

Lokführer-Gewerkschaft in der Kritik
12.03.2011

Wegen Streik: Ramsauer greift GDL an

Bis einschließlich Dienstag soll es keine weiteren Lokführerstreiks geben, kündigte die GDL an. (Bild: dpa)

Mit scharfen Worten hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) attackiert.

Mit scharfen Worten hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) attackiert. Nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" sate Peter Ramsauer, die Tarifautonomie sei ein hohes Gut, sie dürfe aber nicht zum "Tarifegoismus einer Spartengewerkschaft werden".

Deutsche Bahn AG "als Geisel"

Wie der Minister sagte, treffe die GDL mit den Streiks die Deutsche Bahn AG besonders hart, die eigentlich gar nicht der erste Adressat der Forderungen sei und deshalb "quasi als Geisel herhalten muss". Die Gewerkschaft der Lokführer hatte am gestrigen Freitag angekündigt, die Streiks bis einschließlich Dienstag auszusetzen.

Der Bahn-Konkurrent Veolia drängt die Politik derweil zum Handeln. Ulrike Haber-Schilling, Arbeitsdirektorin bei Veolia Verkehr, sagte, Tarifpluralität sei wichtig, aber es könne nicht sein, dass erst die Lokführer streikten und dann vielleicht die Zugbegleiter. "Das bringt dauernde Unruhe in die Betriebe", fügte sie hinzu. Beim Treffen des Koalitionsausschusses am 5. April will die Bundesregierung darüber diskutieren, wie die Zersplitterung der Tariflandschaft gestoppt werden kann. Dabei werden nach "Spiegel"-Angaben drei Varianten zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit auf dem Tisch liegen. Nach den Vorstellungen des Arbeitsministeriums solle künftig in Betrieben bei konkurrierenden Tarifverträgen der jener Gewerkschaft gelten, die in dem Unternehmen die meisten Beschäftigten vertritt. Das Wirtschaftsministerium wolle hingegen die komplette Belegschaft darüber abstimmen lassen, welcher Tarifvertrag gelten soll. Als dritte Alternative schlage das Justizministerium vor, dass konkurrierende Tarifverträge in einem Betrieb immer dann gelten, wenn mindestens 25 Prozent der Beschäftigten in der jeweiligen Gewerkschaft organisiert sind. dapd

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