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  3. Korruption: Wenn Ärzte für die Pharma-Industrie die Hand aufhalten

Korruption
29.07.2015

Wenn Ärzte für die Pharma-Industrie die Hand aufhalten

Das Geflecht aus Gefälligkeiten und bevorzugten Verschreibungen wurde argwöhnisch betrachtet - ungesetzlich war es nicht.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Niedergelassene Mediziner und Mitglieder von Heilberufen sollen künftig wegen Bestechung zur Verantwortung gezogen werden. Der Auslöser ist ein Fall aus Bayern.

Zahlreiche niedergelassene Mediziner und die Pharma-Industrie pflegen ein enges Verhältnis. Das ist bekannt. Bisher war das Geflecht aus Gefälligkeiten aber nicht ungesetzlich. Nur angestellte Ärzte machten sich bislang strafbar, wenn sie etwa dafür die Hand aufhielten, dass sie das Medikament einer bestimmten Firma verschrieben.

Wenn es nach Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD geht, muss sich das ändern. Mit einem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf will er, dass künftig auch niedergelassene Ärzte, Apotheker sowie grundsätzlich alle Mitglieder von Heilberufen für Korruption bestraft werden können. Betroffen sind alle, deren Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Ihnen sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen, im Falle einer „bandenmäßigen Organisation“ sogar bis zu fünf Jahren. Maas hofft, dass die Neuregelung Anfang 2016 in Kraft treten wird.

Niedergelassene Ärzte konnten bislang nicht bestraft werden

Er will mit ihr eine Gesetzeslücke schließen. Denn der Bundesgerichtshof entschied 2012, dass niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, mit den bisherigen Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung nicht bestraft werden können, weil sie keine Amtsträger sind – und auch nicht als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln.

Nach dem neuen Gesetz soll die Annahme von Vorteilen strafbar sein – und zwar dann, wenn sie die Gegenleistung für eine Bevorzugung im Wettbewerb darstellen. Darunter fallen „Kick-Back“-Zahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte als Gegenleistung für die Verordnung von Medikamenten oder „Kopfgelder“ für die Zuweisung von Patienten an ein bestimmtes Krankenhaus. Bayern hatte bereits im Sommer 2014 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und zum 1. Oktober 2014 drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet.

In der Ärzteschaft ist Maas’ Gesetzentwurf umstritten. So bemängelte der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte in Deutschland, dass er unausgegoren sei. Sprecher Klaus Greppmeir zufolge braucht es noch einige Nachbesserungen. „Vor allem bei Kooperationsmodellen muss es eine klare Abgrenzung geben“, sagte er unserer Zeitung. „Was genau ist Korruption und was nicht.“ In der Branche, so Greppmeir, sei es nicht unüblich, dass Ärzte sich untereinander oder mit Pharmakonzernen zusammenschlössen. Durch Synergieeffekte sparten sie viel Geld. In Maas’ Gesetzentwurf könnte dies aber als Korruption gelten, fürchtet der Verband.

Minister Heiko Maas verspricht sich viel von dem Gesetz

Maas widerspricht: „Wir werden nichts unter Strafe stellen, was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist.“ Er verspricht sich einiges von dem Gesetz. Ohne es genauer beziffern zu können, geht er von einem Schaden in Milliardenhöhe aus, der durch Bestechungen entsteht.

Bayerns Hausärzte betreffe die Neuregelung nicht, sagte Torsten Fricke, Sprecher des bayerischen Hausärzteverbandes. Dafür seien alleine schon die möglichen Gewinne durch Korruption zu klein. „Wegen ein paar Kopfschmerztabletten für wenige Euro lädt dich kein Konzern nach Tokio ein“, sagte Fricke. Korruption bei Hausärzten sei extrem selten. mit dpa, afp

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