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Bundestag
28.04.2017

Wenn Polizisten zu Opfern werden

Künftig werden solche Taten schärfer bestraft: Ein gewalttätiger Demonstrant schlägt in Lübeck einen Polizeibeamten nieder.
Foto: Carsten Rehder, dpa-Archiv

Neues Gesetz soll Sicherheits- und Rettungskräfte im Einsatz besser vor Angriffen schützen

Der scheinbare Routineeinsatz wird für die Polizeistreife zum Albtraum: Im Berliner Stadtteil Moabit ermahnt sie ein Ehepaar, das in der zweiten Reihe parkt, den Wagen wegzufahren. Doch das Paar beleidigt die Polizisten auf üble Weise und wird dann auch noch handgreiflich. Als Reaktion auf die folgende Festnahme rottet sich ein Gruppe von rund 30 überwiegend arabischstämmigen Schaulustigen zusammen. Im Polizeibericht heißt es: „Die Menge attackierte vereint und geschlossen unsere uniformierten Kollegen, während zeitgleich diverse Handyvideos vom Geschehen aufgenommen wurden.“ Dieses Geschehen vor wenigen Wochen ist kein Einzelfall, durchschnittlich registriert die Polizei in der Hauptstadt jeden Tag 17 Übergriffe auf Polizeibeamte. Auch Feuerwehrleute oder Rettungskräfte werden immer wieder im Dienst attackiert.

Der Bundestag hat gestern beschlossen, dass solche Übergriffe künftig deutlich schärfer bestraft werden als bisher – mit bis zu fünf Jahren Haft. Und zwar auch, wenn die Attacken wie im erwähnten Beispiel während einfacher Diensthandlungen, etwa Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen, geschehen.

Union und SPD haben das Gesetz eingebracht, nachdem im Jahr 2016 in ganz Deutschland 63000 entsprechende Straftaten allein gegen Polizisten registriert worden waren. Das Gesetz richtet sich auch gegen „Gaffer“, die Rettungsgassen blockieren.

„Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland“, sagte Innenminister Thomas de Maizière. Denn die Änderung des Strafgesetzbuches zum Schutz von Polizisten ist nur ein Teil des Sicherheitspakets, das gestern im Bundestag verabschiedet wurde. Es umfasst neben dem verbesserten Schutz für Polizisten auch das so genannte BKA-Gesetz, das es dem Bundeskriminalamt erlaubt, zur Abwehr schwerer Straftaten Telefone, Computer und Wohnungen von Verdächtigen zu überwachen. Zudem soll eine bundesweit einheitliche Datenbank geschaffen werden, auf die auch die Polizeibehörden in den Ländern zugreifen können. Nach Einwänden des Bundesverfassungsgerichts hatte das Gesetz noch einmal überarbeitet werden müssen, um die Erfordernisse des Datenschutzes stärker zu berücksichtigen.

Ebenso diskutierte der Bundestag gestern abschließend die Regelungen für den Einsatz so genannter elektronischer Fußfesseln. Es sieht vor, dass verurteilte Extremisten künftig nach ihrer Haftentlassung zum Tragen eines Funksenders am Fußgelenk verpflichtet werden können, der die Behörden ständig über ihren Aufenthaltsort informiert und sie vom Betreten bestimmter Orte abhalten soll. Bislang wird das Instrument etwa bei Sexualverbrechern eingesetzt, bei denen die Gefahr besteht, rückfällig zu werden. Kinderschänder etwa können so davon abgehalten werden, sich Schulen zu nähern. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf die erhöhte Terrorgefahr reagieren.

Im Sicherheitspaket enthalten ist zudem eine neue Bestimmung zum Umgang mit den persönlichen Daten von Flugpassagieren. So sollen Fluggesellschaften bei Flügen von und nach Deutschland verpflichtet werden, umfangreiche Angaben zu den Passagieren an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dazu zählen der Name des Passagiers, die Kreditkartennummer, Art und Anzahl der Gepäckstücke ebenso wie die Namen von Mitreisenden. Die Bundesregierung hält diesen Datenaustausch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität für unerlässlich.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.04.2017

Der Titel und das Bild zum Artikel sind irreführend. Das Sicherheitspaket ist beschlossen worden und nicht nur ein besserer Schutz für Polizisten, wie der Titel verheißt. Das Bild zeigt eine Situation, in der ein gewalttätiger Demonstrant einen Polizisten schlägt. Oder sich in einer Rangelei, Rauferei, Schlägerei wehrt, das ist nicht klar erkennbar.

Der Bundestag hat im Sicherheitspaket ein BKA-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz soll Systeme und Daten zusammenführen. Zu diesem Gesetzesentwurf gibt es Einwände von Fachgutachtern, von Datenschützern und vom Bundesrat. Diese Kritik kommt überhaupt nicht zu Wort im Bericht. Gemäß den Einwänden ist das Gesetz nicht mit dem Urteil des Verfassungsgerichts begründbar und in seinen Inhalten so unklar, dass es einer willkürlichen Datenhortung durch die Behörden Vorschub leistet. Das BKA wird so zu einem Bundeskriminalisierungsamt.

Es wäre schön gewesen, wenn die Kritikpunkte zumindest erwähnt worden wären oder der Bericht mit einem Kommentar ergänzt worden wäre.

Ein paar Kritikpunkte aus den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sowie aus der Plenarsitzung unter

http://az-beobachter.blogspot.de/2017/04/bka-das-bundeskriminalisierungsamt.html