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Flexi-Rente
15.09.2016

Wenn ein Rentner noch in Teilzeit arbeiten will

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach der Übergang in die Rente flexibler werden soll.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Der Übergang in die Rente soll flexibler werden. Wer zum Beispiel vor dem regulären Rentenalter die Arbeitszeit reduzieren will, soll künftig besser dastehen. Ein Beispiel.

Der Übergang in die Rente soll flexibler werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Arbeitgeber sollen Anreize zur Beschäftigung Älterer erhalten. Aber auch diejenigen, die vor dem regulären Rentenalter ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, sollen ab dem 1. Juli 2017 besser dastehen. Worum es geht, erklären wir an einem (fiktiven) Beispiel.

Axel B. hat 35 Jahre lang durchschnittlich verdient, zuletzt 3022 Euro im Monat. Jetzt – drei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze – will er in den Ruhestand gehen, aber auch halbtags im alten Job arbeiten. Was passiert mit seiner Rente?

Normalerweise hat er Anspruch auf monatlich 1065 Euro Rente. Da er 36 Monate früher in Rente geht, werden seine Bezüge um 10,8 Prozent gekürzt, macht dann 950 Euro (wovon Kranken- und Pflegeversicherung noch abgezogen werden). Mit seinem Halbtagsjob verdient er 1511 Euro. Hier greift nun die bisherige Zuverdienstgrenze von 450 Euro in jedem einzeln Monat; nur zweimal im Kalenderjahr dürfen es auch 900 Euro sein. Macht zusammen 6300 Euro. Wird die Grenze nur um einen Cent überschritten, wird die Rente auf Zweidrittel gekürzt. Bei höheren Zuverdiensten kann sie auch auf die Hälfte, auf ein Drittel oder sogar auf Null reduziert werden. Im Fall von Axel B. halbiert sie sich auf 475 Euro. Erste wenn er die gesetzliche Altersgrenze überschreitet, bekommt er die volle Rente, wobei ihm die Kürzung um 10,8 Prozent wegen des vorzeitigen Rentenbeginns immer bleiben wird.

Wie sähe es für Axel B. aus, gäbe es die künftige Regelung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, schon jetzt?

Die Monatsobergrenzen fallen weg, der Gesamtfreibetrag von 6300 Euro jährlich aber bleibt. Alles, was darüber hinaus geht, wird auf die Rente zu 40 Prozent angerechnet. Im Fall von Axel B. heißt das: Mit seinem Halbtagsjob verdient er jährlich 18 132 (zwölfmal 1511) Euro. Wird der Freibetrag berücksichtigt, bleiben 11 832 Euro. Und 40 Prozent (4732,80 Euro) davon werden von der Rente abgezogen. Das entspricht monatlich 394,40 Euro weniger Rente, aber er hat gut 80 Euro mehr als bei der aktuellen Regelung.

Und wie wird der Hinzuverdienst überprüft?

Das macht die Deutsche Rentenversicherung. Zu jedem 1. Juli eines Jahres prognostiziert sie den voraussichtlichen Verdienst im laufenden und im folgenden Jahr, stellt ihn jeweils der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro gegenüber und setzt die Rente für die Zeit ab 1. Juli und ab kommenden 1. Januar fest. Die Einkommensprognosen vom Vorjahr werden zum darauf folgenden 1. Juli mit dem tatsächlich erzielten Hinzuverdienst rückschauend centgenau verglichen („Spitzabrechnung“) und die Rente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet. Gleichzeitig wird für die nächsten zwölf Monate eine neue Prognose erstellt. Dann kann es gegebenenfalls zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Das bedeutet viel Aufwand für die Verwaltung und bietet genug Stoff für Streitfälle vor Gericht.

Schon Vollrentner, aber weiter arbeiten – ist auch hier etwas geplant?

Ja. Anders als heute soll man dadurch höhere Renten erreichen können. Bisher zahlt der Arbeitgeber seinen Teil des Rentenbeitrags ein, aber die Rente bleibt gleich. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können – beide zusammen sollen dann rentensteigernd wirken.

Was ist noch geplant?

Wer langfristig plant, früher in Rente zu gehen, kann künftig ab einem Alter von 50 Jahren (bisher 55) per Sonderzahlung die ansonsten fälligen Abschläge verhindern. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Bei 1200 Euro Rente und drei Jahren vorzeitigen Rentenbeginns können knapp 130 Euro Abschlag pro Monat durch Zahlung von rund 32 360 Euro ausgeglichen werden. Geht man dann doch nicht früher in Ruhestand, erhöht sich die Rente.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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