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  3. Sexualstrafrecht: Wer Nacktfotos von Kindern bestellt, wird bestraft

Sexualstrafrecht
17.09.2014

Wer Nacktfotos von Kindern bestellt, wird bestraft

Das Gesetz gegen Kinderpornografie wurde verschärft.
Foto: Peter Kneffel/dpa

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur härteren Bestrafung von Kinderpornografie gebilligt. Zudem wird nun auch bestraft, wer Nacktbilder ohne Erlaubnis aufnimmt oder verbreitet.

Sein Name taucht an keiner Stelle auf. Und doch ist er an diesem Mittwoch allgegenwärtig: Sebastian Edathy. Ein gutes halbes Jahr nach der sogenannten Edathy-Affäre, die eine Krise der Großen Koalition auslöste und zum Rücktritt des damaligen Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU) führte, hat das Bundeskabinett eine  Verschärfung des Sexualstrafrechts im Kampf gegen Kinderpornografie beschlossen – und dabei auch die Konsequenzen aus dem Fall Edathy gezogen.

Selbst der Versuch soll strafbar sein

Denn nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) geht es all jenen, die sich im Internet Fotos von nackten Kindern besorgen und diese auf ihrem PC speichern, an den Kragen. Ihnen drohen künftig bis zu drei Jahre Haft. Selbst der Versuch, an derartiges Material heranzukommen, wird unter Strafe gestellt.

Bislang war in der Bundesrepublik Deutschland der Besitz von sogenannten Posing-Bildern straffrei, die nackte Kinder und Jugendliche bei Handlungen, die nicht eindeutig sexuell sind, aber dem Zweck der sexuellen Erregung des Betrachters dienen. Eine EU-Richtlinie forderte schon seit längerem die Bundesregierung auf, das Strafrecht in diesem Bereich zu ändern und den Besitz von Posing-Bildern unter Strafe zu stellen, doch dies unterblieb. Auch Sebastian Edathy berief sich darauf, nur solche Bilder besessen zu haben, die legal seien.

Nach dem von der schwarz-roten Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf, dem der Bundestag noch zustimmen muss, macht sich künftig nicht nur strafbar, wer Posing-Bilder besitzt, sondern auch, wer „unbefugt“ gegen den Willen der Kinder und ohne Einverständnis der Eltern derartige Fotos herstellt und über einschlägige Internet-Portale verbreitet, auch von solchen Fotos, die ein „wirklichkeitsnahes Geschehen“ widerspiegeln.

Maas: "Mit dem Körper von Kindern darf niemand Geld verdienen"

Damit soll der Verkauf von FKK-Bildern an Pädophile eingedämmt werden. Aber auch Fotos von schlafenden Kindern fallen darunter. „Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden“, sagte Maas nach der Kabinettsitzung. „Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.“

Kritiker warfen der Regierung allerdings vor, mit dieser Regelung über das Ziel hinauszuschießen. Denn strafbar wären somit auch Bilder, die Eltern von ihren nackten Kindern am Strand oder im Planschbecken machen. Nach Ansicht des Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, werde etwas unter Strafe gestellt, „was selbst nicht strafwürdig ist, nur weil es möglicherweise den Einstieg in ein strafwürdiges Verhalten darstellen könnte“. Justizminister Heiko Maas wies diesen Vorwurf allerdings zurück. „Sozial übliches und alltägliches Verhalten muss straffrei bleiben.“ Man werde nichts kriminalisieren, „was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand“. Gleichwohl appellierte er an die Erziehungsberechtigten, mit diesen Fotos sorgsam umzugehen und sie nicht wahllos in sozialen Netzwerken zu verbreiten.

Regierung sagt auch dem Cyber-Mobbing den Kampf an

Zudem sagt die Regierung auch dem sogenannten Cyber-Mobbing den Kampf an. Künftig macht sich auch strafbar, wer Fotos herstellt und verbreitet, „die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Für Justizminister Maas steht dabei der Schutz der Opfer im Vordergrund: „Solche Bilder befinden sich oft jahrelang im Netz und können daher eine große Belastung für die Betroffenen sein.“

Weitere Neuerung: Die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim Kindesmissbrauch, wird von 21 auf 30 Jahre angehoben. Damit haben Opfer bis zu ihrem 50. Geburtstag Zeit, Anzeige zu erstatten. Aus Sicht des Justizministers eine sinnvolle Regelung: „Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der strafrechtlichen Anklage auseinandersetzen zu können.“ Diesem Umstand trage der Gesetzentwurf Rechnung.

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