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Fragen und Antworten
19.05.2014

Wer darf künftig mit 63 in Rente gehen?

Die Rente mit 63 kann kommen. Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD heute über die letzten Details des Rentenpakets geeinigt. Und so sieht es aus.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Die Rente mit 63 kann kommen. Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD heute über die letzten Details des Rentenpakets geeinigt. Und so sieht es aus.

Der Weg für die Verabschiedung des umstrittenen Rentenpakets im Bundestag ist frei. Nach monatelangen Diskussionen verständigten sich Union und SPD über die letzten Details, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) am Montag in Berlin sagte.  Hier die wichtigsten FRagen und Antworten zur Rente mit 63, Flexi-Rente und Mütterrente:

Wer kann künftig mit 63 Jahren in Rente gehen?

Wer bis dahin 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, kann mit 63 Jahren in die Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.  Man muss also spätestens mit 18 Jahren begonnen haben, zu arbeiten.

Wie werden Frühverrentungen auf Kosten der Staatskasse verhindert?

Nach Angaben von CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt soll es bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren einen "rollierenden Stichtag" geben. Dieser verhindert, dass Arbeitnehmer mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten und dann zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen, um anschließend in die Rente mit 63 zu gehen.

Werden auch freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse berücksichtigt?

Ja, auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung sollen bei der Rente mit 63 berücksichtigt werden. Die letzten beiden Jahre vor dem Eintritt in die Rente zählen hier jedoch nicht. Zudem ist eine Voraussetzung, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Dies betreffe vor allem Handwerker, die sich selbstständig gemacht hätten, hieß es.

Darf man künftig auch länger arbeiten?

Ja. Die Koalition einigte sich auf eine sogenannte Flexirente, bei der Menschen nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem befristeten Vertrag weiter beschäftigt werden können.

Was enthält das Rentenpaket noch?

Es enthält die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren und die Zahlung einer Mütterrente auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder. Außerdem sollen die Erwerbsminderungsrente aufgestockt und das Reha-Budget angehoben werden.

Wie teuer kommen uns die Reformen?

Das Rentenpaket kostet pro Jahr zwischen neun und elf Milliarden Euro und wird aus der Rentenkasse bezahlt.

Wann wird das Rentenpaket beschlossen?

Die Abstimmung ist am Freitag. Dem Vernehmen nach dürfte dann auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es. Damit dürfte spannend werden, ob es aus der Union eine größere Zahl von Nein-Stimmen gibt.   AZ

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