Mit der Aussage des Angeklagten zu seinem Islam-Verständnis hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 20-jährigen mutmaßlichen Terrorunterstützer vor dem Oberlandesgericht Schleswig begonnen.

Der Generalbundesanwalt wirft dem Konvertiten aus Neumünster vor, in mindestens elf Fällen im Internet um Mitglieder und Unterstützer für die terroristischen Vereinigungen «Islamische Bewegung Usbekistan» und «Islamischer Staat Irak» geworben zu haben.
So soll er Videos ins Internet gestellt haben, in denen unter anderem Hinrichtungen irakischer Polizisten gezeigt werden. Der Angeklagte war nach eigener Aussage durch den aus Jordanien stammenden Partner seiner Schwester zum Islam gekommen - vor drei Jahren konvertierte der 20-Jährige. Er habe sich durch Schilderungen von Engeln, dem Paradies und Propheten angesprochen gefühlt und Moscheen in Hamburg besucht. Bis zu acht Stunden täglich habe er den Koran gelesen.
Zwar habe er gelernt, dass «Ungläubige» in die Hölle kämen, aber persönlich habe er nichts gegen Andersgläubige gehabt, solange er nicht selbst angegriffen werde. Den Anschlag des sogenannten Flughafenbombers von Frankfurt/Main auf amerikanische Soldaten lobte er dennoch: «Diese Tat fand ich sehr gut.»
Mit etwa 13 Jahren hatte der Angeklagte begonnen, sich intensiv mit dem Internet und dem Programmieren auseinanderzusetzen. Seine Internetseite, auf der auch die Hinrichtungsvideos eingestellt worden sein sollen, sei zunächst zum «Hacken» anti-islamischer Seiten geplant gewesen. Seine Mutter bekam nach eigener Aussage nur wenig von den Internet-Aktivitäten des Sohnes mit.
Laut Vertreter des Generalbundesanwalts muss der Angeklagte «mit Sicherheit mit einer Freiheitsstrafe rechnen». Die Gefahr durch ihn sei «nicht gering zu achten». Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bis Ende Februar sind in dem Staatsschutzverfahren zunächst drei weitere Verhandlungstermine angesetzt. (dpa)
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