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Soziales
06.10.2018

Wie Italien die Armut auslöschen will

Luigi di Maio hat die Wahl im März mit seiner „Fünf-Sterne-Bewegung“ gewonnen. Nun will er eines der wichtigsten Versprechen aus dem Wahlkampf einlösen: das Bürgergeld. <b>Foto: Alessandro Di Meo, dpa</b>
Foto: Alessandro Di Meo, dpa

Jeder Bürger soll künftig mindestens 780 Euro im Monat haben – der Staat zahlt, stellt aber Bedingungen

Rom Rund 32 Prozent der italienischen Wähler haben bei den Parlamentswahlen im März für die Fünf-Sterne-Bewegung gestimmt. Einer der wichtigsten Gründe für diesen Erfolg ist ein bestimmtes Wahlversprechen. Schon seit Jahren wirbt die Bewegung mit der Einführung eines „reddito di cittadinanza“, eines Bürgergehalts. Nun sind die Fünf Sterne bekanntlich gemeinsam mit der rechten Lega an der Macht – und werden an ihren Taten gemessen. Die Regierung verabschiedete soeben ihre Haushaltsplanungen für die kommenden drei Jahre. Und tatsächlich werden darin jährlich etwa zehn Milliarden Euro für das umstrittene Bürgergehalt bereitgestellt.

Schon kurz nach dem Wahlsieg im März hatten sich viele Bürger vor allem im ärmeren Süditalien an die Behörden gewandt, um das Bürgergehalt sofort zu beantragen. Sie wurden vertröstet und müssen nun noch bis März 2019 warten. Dass das ohnehin enorm hohe italienische Staatsdefizit (2,3 Billionen Euro, rund 132 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) mit dieser neuen staatlichen Leistung weiter anzuwachsen droht, dürfte die wenigsten Antragsteller stören. Auch die Regierung von Ministerpräsident Giuseppe Conte hat ihre anfänglichen Bedenken bezüglich der Finanzierung offenbar verworfen. Anstatt einer gleichbleibenden Neuverschuldung von 2,4 Prozent in den kommenden drei Jahren, soll diese 2020 auf 2,1 Prozent und 2021 auf 1,8 Prozent sinken. Auf diese Weise will Conte nicht nur das Bürgergehalt, sondern auch von der Lega versprochene Steuersenkungen und die Reduzierung des Eintrittsalters in die Pension wahr machen. Mit den neuen Haushaltsplänen werde „die Armut ausgelöscht“, behauptet Vizeregierungschef Luigi Di Maio, Parteichef der Fünf Sterne.

Das Bürgergehalt orientiert sich an der Armutsgrenze in Italien. Das nationale Statistikamt legte diese für das Jahr 2017 auf 780 Euro im Monat fest. Wer im Monat weniger Geld zur Verfügung hat, lebt in Italien unter der Armutsgrenze, das sind knapp sechs Millionen Menschen. Das Bürgergehalt ist gedacht als staatliche Unterstützung für alle volljährigen Italiener, die weniger als 780 Euro zur Verfügung haben, das gilt auch für Rentner. In diesem Fall ist die Rede von „Bürgerpension“. Die Behörden kalkulieren mit fünf bis sechs Millionen Anträgen. Beispiel: Wer 400 Euro im Monat verdient, dessen Gehalt soll vom Staat ab März um 380 Euro aufgestockt werden. Wer gar nichts hat, bekommt die vollen 780 Euro. Das Bürgergehalt soll somit unabhängig von der Beschäftigung oder Nicht-Beschäftigung des Antragstellers erteilt werden. Jeder Antragsteller muss seine finanziellen Verhältnisse allerdings vom Sozialamt prüfen lassen und offenlegen. Die Dauer des Erhalts des Bürgergelds will die Regierung in Italien zunächst auf drei Jahre begrenzen.

Vom Bedingungslosen Grundeinkommen, über das derzeit in Deutschland diskutiert wird, unterscheidet sich das Bürgergehalt in mehreren Aspekten. So ist das Bürgergehalt an die wirtschaftlich prekäre Lage der Berechtigten geknüpft und diese sind auch zu Gegenleistungen verpflichtet. Die Begünstigten müssen sich beim Arbeitsamt melden und ihre Bereitschaft zu aktiver Arbeitssuche versichern. Wer dreimal ein Jobangebot ablehnt, verliert den Anspruch auf das Bürgergehalt. Die Antragsteller verpflichten sich auch dazu, persönlich zwei Stunden am Tag nach Arbeit zu suchen und müssen Fort- und Weiterbildungen besuchen. In der Woche fallen zudem acht Stunden gemeinnützige Arbeit an, das kann etwa Straßenkehren oder die Säuberung einer Wiese sein.

Um die Ausgaben zu kontrollieren, wird das Bürgergehalt per Karte ausgezahlt. Wer falsche Angaben macht oder unberechtigterweise die Sozialhilfe einstreicht, riskiert laut Vizeregierungschef Di Maio eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren.

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