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Kirche
29.05.2015

Wie soll die Kirche mit wiederverheirateten Gläubigen umgehen?

Wiederverheiratete Katholiken fühlen sich oft ausgegrenzt. Symbolbild
Foto:  Andreas Lander dpa

Wiederverheiratete Katholiken sind von der Kommunion ausgeschlossen. Das ändert sich, wenn sie ihre erste Ehe für nichtig erklären lassen. Aus Sicht von Theologen ist das die Lösung.

Die katholische Kirche ist unbarmherzig gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen, weil sie sie bis zu ihrem Tode von der Kommunion aussperrt?

Keine Spur, sagt der Augsburger Kirchenrechtsprofessor Elmar Güthoff. Die Betroffenen müssten bloß ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren anstrengen.

Dieses gehe in mindestens der Hälfte aller Fälle positiv aus, und die Beteiligten seien dann frei für eine – im katholischen Verständnis – gültige neue Ehe. Leider schlügen aber nur zehn Prozent der gescheiterten Paare diesen Weg ein, bedauerte Güthoff jetzt bei einer Veranstaltung an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Augsburg.

Im ersten Teil der römischen Bischofssynode über die Ehe im Oktober vergangenen Jahres war die Revolution ausgeblieben, die sich viele Katholiken von Papst Franziskus erhofft hatten.

Ein großzügiges Vergeben und Vergessen wird es selbst gegenüber jenen Geschiedenen zunächst nicht geben, die unter ihrem ersten Ehepartner offenkundig leiden mussten, ausgebeutet oder misshandelt wurden. Mögen sie sich auch getrennt haben, ihre kirchlich geschlossene Ehe verbindet sie weiter. Denn, so lehrt der katholische Katechismus, eine sakramental geschlossene Ehe ist unauflöslich. Das ist göttliches Recht und jedem Zugriff der Menschen entzogen.

Gläubige empfinden die Haltung der Kirche als unbarmherzig

Für Güthoff ist daher die entscheidende Frage: War eine Ehe überhaupt sakramental geschlossen? Dabei komme es nicht darauf an, ob die erste Ehe zeitweise glücklich verlief, ob aus ihr Kinder hervorgingen und ob ein Verschulden an ihrem Ende vorliegt. Das Kirchengericht prüfe nur, „ob eine grundlegende Differenz zwischen den eigenen Vorstellungen und den Vorgaben der katholischen Kirche besteht“.

Elmar Güthoff ist selbst kirchlicher Eherichter mit über 25-jähriger Erfahrung. Das Gericht hört Zeugen, etwa die Eltern und die Geschwister der Betroffenen, oder holt ein fachärztliches Gutachten ein – gerade in Fällen „psychischer Eheunfähigkeit“, die seit Jahrzehnten stark zugenommen hätten, so Güthoff. Der Betroffene müsse hier vielleicht eine bittere Medizin schlucken, räumte er ein. „Aber das Verfahren stellt eine gute Möglichkeit zur Vergangenheitsbewältigung dar und bietet die Chance, aus Fehlern zu lernen.“

Im Ehenichtigkeitsprozess sei man nicht Angeklagter, man könne nur gewinnen. Das Verfahren sei grundsätzlich jedem Gläubigen nach einer gescheiterten Ehe zu empfehlen und mit Gebühren von 200 Euro in erster und 100 Euro in zweiter Instanz – sie bestätigt den Spruch – auch erschwinglich, sagte Güthoff.

Ist die Annullierung der Ehe also die Lösung des als problematisch empfundenen Umgangs der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen? Viele Katholiken jedenfalls wissen darüber nichts, wollen nichts darüber wissen – oder scheuen kirchliche Nachforschungen in ihren Privatangelegenheiten.

Pfarrer Gröner kann nur den Kopf schütteln

Da ist es schon leichter, sich einem verständnisvollen Pfarrer anzuvertrauen. Einem wie Thomas Gröner aus Oberammergau. Er hält es für pastoral verantwortbar, nach einer Zeit der Versöhnung und Heilung wiederverheiratete Paare zu segnen, sagt er freiweg auf dem Augsburger Podium. „Ich bringe es nicht übers Herz, unbarmherzig zu sein, wenn ein Paar mich aufrichtig darum bittet.“ Strenge Katholiken im Publikum reagierten empört: Sollten sie halt wie Bruder und Schwester in einer sogenannten Josephsehe zusammenleben, forderten sie. Pfarrer Gröner kann darüber nur den Kopf schütteln. „Wenn ich erfahre, dass jemand in einer neuen Verbindung glücklich wird, nicht mehr geschlagen und nicht erniedrigt wird, wenn eine Unheilssituation wieder heil wird, darf ich dann sagen: Das darf nicht sein?“

Gerade wenn sich die Leute in der Pfarrei engagiert haben, wenn sie Kommunionhelfer waren oder im Pfarrgemeinderat, dann spürten sie „eine große Not“ mit ihrer Situation und könnten die unnachgiebige Haltung der Kirche nicht verstehen, ergänzte Gröner.

Die Ehe-Annullierung als praktikable Lösung? Wie unlogisch ihr das in vielen Punkten erscheint, ließ Sabine Oechsle, die Diözesanvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, erkennen: „Wie sollten sich die Kinder aus einer gescheiterten Ehe fühlen, die für ungültig erklärt wird?“, fragte sie.

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