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Spionage-Affäre
09.07.2013

Wohin fliegt Edward Snowden?

Foto: Glenn Greenwald/Laura Poitras (dpa)

Der Informant Edward Snowden könnte über Kuba nach Lateinamerika flüchten. Die Debatte über die Ausspähung in Deutschland hält derweil an.

Das wochenlange Versteckspiel des flüchtigen US-Geheimdienstspezialisten Edward Snowden belastet zunehmend das Verhältnis zwischen den USA und Russland. US-Präsident Barack Obama drohe mit der Absage des lang erwarteten Spitzentreffens mit Kremlchef Wladimir Putin in Russland Anfang September, berichtete die Moskauer Zeitung Kommersant am Montag. Falls sich Snowden dann noch immer im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo aufhalte, wolle Obama auch nicht zum folgenden G-20-Gipfel am 5. und 6. September nach St. Petersburg reisen. Der Kreml widersprach.

Raúl Castro begrüßt die Asylangebote an Snowden

Der frühere Geheimdienstmitarbeiter Snowden hatte unter anderem enthüllt, dass der US-Nachrichtendienst NSA mit seinem Spähprogramm „Prism“ weltweit in ungeahntem Ausmaß die Kommunikation per E-Mail und Telefon ausspähe. Die USA suchen den IT-Spezialisten wegen Geheimnisverrats. Russland lehnt mit Verweis auf die in den USA mögliche Todesstrafe eine Auslieferung ab.

Der kubanische Präsident Raúl Castro begrüßte die Asylangebote der lateinamerikanischen Staaten Snowden: Asyl-Antrag in Venezuela, Bolivien und Nicaragua für Snowden. „Wir unterstützen das souveräne Recht Venezuelas und aller Länder der Region, den wegen ihrer Ideale oder des Kampfes für demokratische Rechte Verfolgten Asyl zu gewähren“, sagte Castro vor der Volksversammlung in Havanna. Venezuelas Regierung erwartete noch für den gestrigen Montag eine Antwort Snowdens auf das Asylangebot. Er könnte mit der russischen Fluglinie Aeroflot direkt in die kubanische Hauptstadt reisen und von dort in sein Asylland weiterfliegen.

Seibert bestätigte Zusammenarbeit zwischen NSA und BND

Die Bundesregierung hat am Montag für den Einsatz ausländischer Geheimdienste in Deutschland die Achtung deutscher Gesetze verlangt. Für die Arbeit dieser Dienste gelte, „dass jeder Eingriff in die Privatsphäre, auch in die Datenselbstbestimmung, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen muss und nach Recht und Gesetz vorgehen muss“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Er bestätigte, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Jahrzehnten mit dem US-Geheimdienst NSA zusammenarbeitet. Dabei gehe es „ganz streng nach Recht und Gesetz“ zu. Ob die mutmaßlichen Abhöraktivitäten des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland der von Deutschland angemahnten Verhältnismäßigkeit genügten, werde derzeit geprüft, sagte Seibert. Am Wochenende hatte der Spiegel berichtet, die NSA habe dem BND „Analyse-Werkzeuge“ für Lauschangriffe geliefert. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sagte: „Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass unsere Nachrichtendienste durch ihre Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten deutsches Recht umgangen haben, dann bin ich gespannt, wie Frau Merkel diesen Verfassungsbruch rechtfertigen will.“

CDU hält am Konzept der Vorratsdatenspeicherung fest

Trotz der anhaltenden Debatte über die Internet-Spähprogramme der USA und auch Großbritanniens hält die CDU grundsätzlich am Konzept der Vorratsdatenspeicherung fest, erklärte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Der Begriff der Vorratsdatenspeicherung sei jedoch auf Betreiben der Fachpolitiker „schon vor einigen Monaten“ durch den Begriff „Mindestspeicherfrist“ ersetzt worden. Dieser mache besser deutlich, dass es nicht um das Anlegen von Datenvorräten aufseiten des Staates gehe, sondern um einen Zugriff auf Daten „unter engen Voraussetzungen“ zur Verhinderung von Straftaten.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte in der vergangenen Woche am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in München mit Bemerkungen zu einem möglichen Kurswechsel bei der Vorratsdatenspeicherung für Unruhe gesorgt. Sein Parteikollege, Innenminister Hans-Peter Friedrich, bekannte sich am Wochenende aber erneut zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Mindestspeicherfristen. Demnach sollen Telefon- und Internetverbindungen auch ohne konkreten Anlass mindestens sechs Monate gespeichert werden, um Terroranschläge und schwere Straftaten zu verhindern. Die Umsetzung der Richtlinie scheiterte in dieser Legislaturperiode am Widerstand der Liberalen. (dpa, afp)

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