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Umfrage
11.08.2017

Zugang für Flüchtlinge zum Job: Es kann noch besser werden

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse kommt in Deutschland voran.
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Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse kommt in Deutschland voran.
Foto: Arno Burgi (dpa)

Die meisten Asylsuchenden wollen lieber arbeiten als in einer Unterkunft rumhängen. Sie dürfen aber nicht. Seit einem Jahr ist der Zugang zum Arbeitsmarkt leichter. Hürde ist nach wie vor die Sprache.

Seit einem Jahr haben Asylsuchende leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, aber die Integration in den Betrieben bleibt weiter schwierig. Größtes Hindernis bei der Jobsuche sind nach wie vor mangelnde Deutschkenntnisse.

Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Arbeitsagenturen und Handelskammern in den Bundesländern. Gleichwohl sieht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Erfolg im Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung. 

Im August 2016 wurde dieses bürokratische Hindernis für Flüchtlinge in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. In 23 Agenturbezirken prüft die BA aber weiter, ob Deutsche, EU-Bürger oder Ausländer, die einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang haben, für den Job zur Verfügung stehen, bevor ein Flüchtling zum Zuge kommt. Nahles sagte der dpa: "Durch die Neuregelung konnten bislang mehr als 7000 Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen, die sonst zur Untätigkeit verdammt gewesen wären."

Schon kurz darauf nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern nach BA-Angaben bundesweit zu - von Juni bis September 2016 von rund 102 000 auf 120 000. Ein Plus von knapp 18 Prozent. Die Zunahme könne aber nicht allein auf die Neuregelung zurückgeführt werden. Die acht Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden sind Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Die Lockerung war auch möglich, weil der deutsche Arbeitsmarkt seit längerem sehr gut und stabil ist. Der Wegfall der Vorrangprüfung mitten in der Flüchtlingskrise war damit auch ein wichtiges Signal an die Arbeitskräfte suchende Wirtschaft. Bernd Engelhardt von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart, sagte, der Wegfall "ist auch psychologisch für Arbeitgeber wie mögliche Arbeitnehmer wichtig".

Der Flüchtlingskoordinator bei der IHK Koblenz, Holger Bentz, sagte, angesichts des erheblichen Mangels an Fachkräften sei die Beschäftigung von Flüchtlingen eine Option. In Hessen waren Ende 2016 rund 16 900 Männer und Frauen aus den acht wichtigsten Herkunftsländern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Rund die Hälfte der Beschäftigten übte Tätigkeiten mit der Qualifikation "Fachkraft" aus. 42,1 Prozent verrichteten Hilfstätigkeiten.

Doch Unternehmerverbände müssen auch feststellen, dass die Integration der Flüchtlinge nach wie vor schleppend verläuft. "Eine bürokratische Hürde ist weggefallen, aber das Verfahren ist insgesamt sehr aufwendig", sagte der Sprecher der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover, Stefan Noort.

Und die Sprecherin der BA-Regionaldirektion Niedersachsen und Bremen, Sonja Kazma, ergänzte: "Was von der Rechtslage her möglich wäre, scheitert in der Praxis meist an fehlenden Sprach- und berufsfachlichen Kenntnissen, die erst erworben werden müssen." Für viele führe der Weg zum Job über Fördermaßnahmen, um sie fit für den Arbeitsmarkt zu machen - etwa Sprachkurse für höhere Niveaus.

Lediglich Basissprachkenntnisse zu haben, reicht in vielen Jobs nicht aus. "Das betrifft zum Beispiel Arbeiten, die eng mit technischen Anlagen verknüpft sind, oder Jobs, in denen Menschen häufig Kundenkontakt haben", erläuterte Noort. 

Im Handwerk klappt die Integration besser: "Wir beschäftigen im Handwerk sehr viele Flüchtlinge - zum Beispiel im Metallbau, Sanitär- und Heizungsbau, im Kfz-Bereich, als Maler und Lackierer oder als Gebäudereiniger", sagte die Flüchtlingsbeauftragte der Handwerkskammer Hannover, Sabine Meyer.

Der Wegfall der Vorrangprüfung habe im Handwerk einen sehr großen Effekt gehabt und die Einstellung von Flüchtlingen für die Betriebe enorm vereinfacht. Die arbeitsvertragliche Rahmenprüfung müsse aber nach wie vor durchgeführt werden, bevor ein Flüchtling eingestellt wird. Dabei wird etwa geprüft, ob er gemäß Mindestlohn bezahlt wird.

Trotz der Fortschritte: Die Arbeitslosigkeit der Flüchtlinge ist weiterhin groß. In Sachsen waren im Dezember 2016 fast 60 Prozent der Erwerbsfähigen aus den Hauptflüchtlingsländern arbeitslos.

Hoffnung darf wohl in die Ausbildung junger Flüchtlinge gesetzt werden. In Berlin wurden bis Juni 1019 Flüchtlinge gezählt, die sich um eine Lehrstelle bewarben. Davon bekamen laut Arbeitsagentur bisher 380 junge Menschen einen Ausbildungsplatz. Im Saarland ließen sich von Oktober 2016 bis jetzt 250 Bewerber aus den Hauptherkunftsländern für eine Berufsausbildungsstelle registrieren, in Rheinland-Pfalz von Oktober 2016 bis jetzt 1015.

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