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Sudan
26.06.2014

Zum Tode verurteilt Christin erneut frei gelassen

Weil sie Christin wurde und einen ebenfalls christlichen Mann heiratete, wurde Mariam Ibrahim Ishag zum Tode verurteilt.

Weil sie Christin wurde, hat ein Gericht im Sudan eine schwangere Frau zum Tode verurteilt. Sie kam frei, wurde wieder festgenommen - und ist nun in der US-Botschaft.

Mariam Ibrahim Ishag war seit Februar mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Frauengefängnis in Khartum inhaftiert - und zunächst zum Tode verurteilt. Am Montag kam Ishag aus dem Gefängnis frei, nachdem ein Berufungsgericht das Todesurteil gegen sie aufgehoben hatte. Am Dienstag wurde sie am Flughafen von Khartum jedoch erneut festgenommen, als sie zusammen mit ihrem Mann und ihren beiden kleinen Kindern in die USA ausreisen wollte.

Sudan: Zum Tode verurteilte Christin darf Land nicht verlassen

Nun aber ist sie wieder auf freiem Fuß. Die 26-Jährige sei in der US-Botschaft in der Hauptstadt Khartum, sagte ihr Anwalt Mohanad Mustafa am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Ishag und ihr Mann, ein aus dem Südsudan stammender US-Bürger, seien nach Todesdrohungen der Ansicht, dass sie dort in Sicherheit seien. Der Sprecher der Botschaft war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nach Angaben ihres Anwalt darf sie das Land vorerst nicht verlassen, weil sie sich in einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung verantworten muss. Die 26-Jährige war festgenommen worden, weil sie mit einem südsudanesischen Pass ausreisen wollte. Nach Auffassung der sudanesischen Behörden ist das illegal. Die südsudanesische Botschaft in Khartum erklärte dagegen, die Papiere seien gültig.

Darum wurde die Christin im Sudan zum Tode verurteilt

Ishag war Mitte Mai zum Tode durch den Strang verurteilt worden, weil sie nach sudanesischem Recht durch die Heirat mit einem Christen vom islamischen Glauben abgefallen war. Die junge Frau wurde außerdem wegen der Hochzeit mit dem Christen, einem aus dem Südsudan stammendem US-Bürger, wegen Ehebruchs zu einhundert Peitschenhieben verurteilt. Zwölf Tage später brachte sie im Gefängnis in Ketten eine Tochter zur Welt. Politiker und Menschenrechtsorganisationen hatten sich für ihre Freilassung eingesetzt.

Laut der sudanesischen Auslegung des islamischen Rechts der Scharia darf eine Muslimin keinen Christen heiraten. Tut sie es dennoch, wird dies als Ehebruch gewertet. Ishag wurde von ihrer äthiopischen Mutter im christlich-orthodoxen Glauben erzogen, nachdem ihr muslimischer Vater die Familie verlassen hatte, als sie fünf Jahre alt war. Im Sudan gelten Kinder eines muslimischen Vaters jedoch automatisch als Muslime, der Übertritt zu einem anderen Glauben ist verboten. Nach Angaben des römisch-katholischen Erzbistums von Khartum trat Ischag kurz vor ihrer Heirat zum Katholizismus über. AZ, afp

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