Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Frankreich: Zur Polizei-Befragung? Nicht mit Marine Le Pen

Frankreich
25.02.2017

Zur Polizei-Befragung? Nicht mit Marine Le Pen

Vor den Präsidentschaftswahlen will sich Marine Le Pen nicht mit der Polizei über die Bezahlung ihrer Assistentin im EU-Parlament unterhalten.
Foto: Ian Langsdon, dpa

Die Chefin des rechtspopulistischen Front National ignoriert eine Vorladung wegen der Finanzaffäre

So lieben die eingefleischten Anhänger ihre Ikone Marine Le Pen: Die französische Rechtspopulistin hat eine Befragung durch die Polizei in der Affäre um die Bezahlung von Assistenten im Europaparlament verweigert. Die Präsidentschaftskandidatin kam einer Vorladung der Polizei nicht nach. Lässig ließ sie über ihren Anwalt mitteilen, dass sie die Fragen beantworten werde – allerdings erst nach den Wahlen.

Schon bei einem Fernsehinterview in den französischen Hauptnachrichten am Mittwochabend präsentierte sie sich aufreizend gelassen. Warum, so fragte der Moderator, habe sie bei ihrem jüngsten Besuch im Libanon eine geplante Begegnung mit dem Großmufti mit lautstarkem Protest abgesagt, da sie kein Kopftuch tragen wollte – obwohl sie doch längst vorher über diese Bedingung informiert war und sich das wählerwirksame Spektakel hätte sparen können? „Sie wissen scheinbar mehr als ich“, gab die 48-Jährige zurück. „Man hat mich vor vollendete Tatsachen gestellt, da machte ich auf dem Absatz kehrt.“

Auch für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihre Büroleiterin Catherine Griset wegen des Verdachts der Scheinbeschäftigung hat Le Pen eine Erklärung: Es handle sich um eine „politische Intrige“, die nicht zufällig zwei Monate vor der Präsidentenwahl aufkomme. Dem Vorwurf nach ließ Le Pen ihre Vertraute Griset sowie ihren Leibwächter als Mitarbeiter des EU-Parlaments von Brüssel bezahlen, obwohl diese ausschließlich für den Front National in Frankreich arbeiteten. Betroffen von den Vorwürfen der Scheinarbeit sind insgesamt 23 parlamentarische Mitarbeiter von EU-Abgeordneten des Front National. Da Le Pen eine Rückzahlung von rund 300000 Euro verweigert, werden ab März ihre Bezüge als EU-Abgeordnete gekürzt.

Es ist nicht die einzige Justiz-Affäre, die Mitglieder der Partei und des Le-Pen-Clans anhängt. So soll sich der Front National vor der Präsidentenwahl 2012 durch ein ausgeklügeltes Betrugssystem bereichert haben: Er verpflichtete seine Kandidaten zum Kauf von überteuerten Kampagnen-Sets, deren Kosten der Staat später als Wahlkampf-Ausgaben erstattete – die Mehreinnahmen flossen über Umwegen der Partei zu. Außerdem stehen Marine Le Pen und ihr Vater Jean-Marie im Verdacht, bei der Angabe ihrer Vermögensverhältnisse den Wert ihrer Immobilien, in erster Linie jenen des prachtvollen Anwesens im Pariser Vorort Saint-Cloud, heruntergerechnet zu haben.

In der Wählergunst scheinen der Rechtspopulistin die verschiedenen Vorwürfe allerdings kaum zu schaden – während ihr die Affären ihrer Konkurrenten, in erster Linie der Skandal um den republikanischen Präsidentschaftskandidaten François Fillon, nutzen. Er soll jahrelang seiner Frau und zwei seiner Kinder üppige Honorare als parlamentarische Mitarbeiter aus der Staatskasse bezahlt haben, während Belege für diese Arbeit fehlen. Fillon büßte infolge der Vorwürfe seinen Favoritenstatus ein. Allerdings hat er sich in den Umfragen zuletzt wieder ein wenig erholt.

Aktuellen Umfragen zufolge könnte der Front National bei der ersten Runde am 23. April stärkste politische Kraft mit mindestens 25 Prozent der Stimmen werden, während Fillon und der sozialliberale Kandidat Emmanuel Macron mit jeweils rund 20 Prozent gleichauf liegen, vor dem Sozialisten Benoît Hamon mit 14 Prozent. In der zweiten Runde am 7. Mai würde Le Pen demnach mit 42 Prozent im Duell gegen Macron und 44 Prozent gegen Fillon unterliegen. Allerdings lagen die Werte Anfang des Monats noch unter 40 Prozent.

Macron wiederum erhielt nun Unterstützung durch den populären Chef der pro-europäischen Zentrumspartei MoDem, François Bayrou, die ihm entscheidende Prozentpunkte einbringen könnte. Bereits bei den drei letzten Wahlen hatte er zur Wahl von François Hollande 2012 aufgerufen – seitdem gilt Bayrou als Königsmacher. Er nannte allerdings eine Bedingung für die Allianz mit Macron: Bayrou fordert mit Blick auf die Affären um Le Pen und Fillon ein Gesetz für mehr „Moral in der Politik“.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.