Zweitwohnungen: Die Steuer liegt der CSU im Magen
2003 hat die CSU im Landtag beschlossen, den Kommunen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Steuer zu gestatten. Studenten klagten nun dagegen und das Bundesverwaltungsgericht entschied. Von Uli Bachmeier
Von Uli Bachmeier
München. Christian Meißner stöhnt. "Ich hätte mir manchmal gewünscht, ich hätte vorher gewusst, worauf ich mich da einlasse", sagt der CSU-Landtagsabgeordnete aus dem oberfränkischen Lichtenfels. Quell seines Ärgers ist die heftig umstrittene Zweitwohnungssteuer.
2003 hat die CSU im Landtag beschlossen, den Kommunen eine Erhebung dieser Steuer zu gestatten. Die Regelung sollte vor allem Tourismus-Gemeinden am Alpenrand zusätzliche Einnahmen verschaffen. 140 Gemeinden packten die Gelegenheit beim Schopf und kassieren seither bei den Besitzern von Ferienwohnungen ab - in Tegernsee zum Beispiel zwischen 110 und maximal 7200 Euro pro Jahr.
Zum Ärger der CSU im Landtag aber griffen nicht nur die Tourismus-Gemeinden zu, sondern auch einige große Städte wie München, Augsburg und Nürnberg. Die Folge: Nicht nur die Besitzer von Ferienwohnungen wurden zur Kasse gebeten, sondern auch Studenten und Geringverdiener wie Krankenschwestern und junge Polizisten, die von Berufs wegen eine Zweitwohnung in der Großstadt brauchen.
Und es gab noch einen Nebeneffekt, der alle übrigen Kommunen trifft: Um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen, verlegten viele Betroffene ihren Hauptwohnsitz in die Großstadt. Ihren Heimatorten entgehen dadurch Steuereinnahmen.
Als diese Verwerfungen sichtbar wurden, ergriff der Abgeordnete Meißner die Initiative. Das Gesetz wurde nachgebessert: Auf Antrag der CSU beschloss der Landtag, dass die Zweitwohnungssteuer ab 1. Januar 2009 nur noch bezahlen muss, wer pro Jahr mehr als 25 000 Euro (Alleinstehende) bzw. 33 000 Euro (Ehepaare) verdient.
Um auf die Neuregelungen hinzuweisen, lud Meißner gestern zu einer Pressekonferenz. Dabei räumte er ein, dass er mit der Entwicklung nicht glücklich ist: "Wenn Sie mich fragen, ob das ein Fehler war, dann sage ich ja, weil wir die Büchse der Pandora geöffnet haben." 2010 soll die Gesetzesänderung noch einmal auf den Prüfstand - wenn es nach Meißner geht, sogar das Gesetz insgesamt. "Das eine wird zum anderen führen", sagt er. Neuer Streit mit dem Gemeindetag ist damit programmiert. Dort wird die ergänzende Regelung zwar als "unheimlich kompliziert" kritisiert, das Recht auf eine Erhebung der Steuer will man sich aber nicht nehmen lassen.
Die Hoffnung, dass die Gerichte der Politik aus der Misere helfen, wurde gestern wieder einmal enttäuscht. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte salomonisch: "Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen."
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