140000 Tiere dürfen wieder raus
Auch nach Ende der Stallpflicht bleibt es bei einigen Sicherheitsvorkehrungen.
Vom Ende der Stallpflicht wegen Vogelgrippe profitieren laut Landratsamt Augsburg im Kreis insgesamt 247 registrierte Freilandhaltungen von Geflügel mit rund 137000 Tieren. Das teilte die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Aufgehoben wurden allerdings nur die angeordnete Aufstallungspflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel. Ungeachtet dessen gelte die Bundesverordnung „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ weiter. Sie tritt erst mit Ablauf des 20. Mai außer Kraft, soweit bis dahin nicht etwas anderes verordnet wird.
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