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Oberottmarshausen
30.07.2018

1600 Gäste feiern (meist) friedlich

Mit der Partyband The Mercuries feierten die Gäste bis spät in die Nacht.
Foto: Melanie Meindel

In Oberottmarshausen herrscht beim Sommernachtsball am Freitag beste Stimmung, es gibt aber einen Zwischenfall: Ein Betrunkener verletzt eine Frau.

Wenn neben der St.-Vitus-Kirche in Oberottmarshausen keine Chöre, sondern Partymusik à la AC/DC, Abba und Co erklingen, dann öffnet der Sommernachtsball seine Tore für 1600 Partygäste. Bereits zum 32. Mal wurde der Sommernachtsball von der katholischen Landjugendbewegung (KLJB) in Oberottmarshausen organisiert. Knapp 100 Helfer um den Vorsitzenden Mario Zott sorgten an diesem Tag für die Verköstigung der Besucher. Die Ausweise wurden am Eingang fleißig kontrolliert, denn Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung ihrer Eltern den Sommernachtsball besuchten, mussten um 24 Uhr gehen.

Die Polizei sprach von einem insgesamt friedlichen Sommernachtsball, trotzdem sei es gegen 23.20 Uhr zu einer unschönen Szene gekommen: Ein sichtlich betrunkener Mann wollte über eine Bierbank steigen, verlor dabei das Gleichgewicht und stürzte auf eine dort sitzende Frau. Diese stieß sich dabei den Kopf am Tisch und verletzte sich am Rücken. Der Mann verließ mit seiner etwa 40 Jahre alten weiblichen Begleitung und einem laut Polizei etwa 14 bis 16 Jahre alten Jungen das Fest. Da die Geschädigte über starke Schmerzen klagte, wurde sie zur Untersuchung in das Krankenhaus Bobingen gebracht. Dort blieb sie wegen einer Gehirnerschütterung und Prellungen bis zum Sonntag in stationärer Behandlung. Die Polizei Bobingen ermittelt nun gegen den Mann wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und erhofft sich Hinweise von anderen Besuchern des Sommernachtballs. Der Mann wurde wie folgt beschrieben: Er ist etwa 40 Jahre alt, 1,85 Meter groß, wiegt mindestens 100 Kilogramm und hat eine Glatze. Außerdem hat er am linken Oberarm ein Tribal-Tattoo. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bobingen unter der Telefonnummer 08234/9606-0 entgegen.

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