Schwabmünchen Nur haarscharf schrammte der Angeklagte an einem Ordnungsgeld vorbei, weil er sich im Gerichtssaal daneben benahm. "Wenn Sie eingebürgert werden wollen, müssen Sie sich schon an die Rechtsordnung halten", führte ihm deshalb die Vorsitzende Richterin bei der Verhandlung in Schwabmünchen eindringlich vor Augen.
Der 23-jährige Türke war schon einmal übers Ziel hinausgeschossen. Zu einem Arbeitskollegen hatte er gesagt, er würde noch eine christliche Kirche in die Luft sprengen. Der 60-jährige Ohrenzeuge betonte, er wolle den Angeklagten, keineswegs "in die Pfanne hauen". Nachdem ihm der 23-Jährige jedoch während eines Gesprächs am Arbeitsplatz ernsthaft zu verstehen gegeben hatte "Ich sprenge noch eine christliche Kirche in die Luft", da hätte es ihm schon "das Blech weggehauen", erklärte der Zeuge.
Als ihm der junge Mann zu guter Letzt auch noch auf seinem Handy ein Video vorgeführt hätte, das ihn in seiner Heimat bei Schießübungen mit einer Pistole zeigte, sei der 60-Jährige zur Polizei gegangen. Er habe die Drohung sehr ernst genommen, zumal sein Gegenüber "irgendwie hasserfüllt" wirkte. Bei einer späteren Hausdurchsuchung fand die Polizei beim Angeklagten einen Schlagring und zwei Schreckschusswaffen .
Wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie wegen des vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe wurde der 23-Jährige nun vor dem Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je zehn Euro (1000 Euro) verurteilt.
"Die Drohung war erheblich, wenngleich ohne terroristischen Hintergrund", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung und verwies auf aufwendige Ermittlungen mit Telefonüberwachung. "Der Angeklagte", so Susanne Hillebrand weiter, "hat die Tragweite seiner Worte nicht erkannt." Er sei, wie er auch in Verhandlung gezeigt habe, ein temperamentvoller Mann. Außerdem habe er eine Neigung zu Waffen, weshalb er als Jugendlicher schon einmal vor Gericht stand. "Ich bin der festen Überzeugung, dass er genau diese Worte so zu dem Zeugen gesagt hat", sagte Hillebrand.
"Eine solche Äußerung ist nicht hinnehmbar. Dass der Angeklagte seine Androhung nicht ernst gemeint hat, spielt keine Rolle", sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der 45 Tagessätze zu je 15 Euro forderte.
Die Verteidigerin plädierte hingegen auf Freispruch. Von einer "unbedachten, wenn auch unglücklichen Äußerung" sprach Anja Rosenbaum (Schwabmünchen). Da der Schlagring frei verkäuflich gewesen sei, habe ihr Mandant nicht gewusst, dass er etwas Illegales tue.
Das mit der Kirche hätte er doch nur im Spaß und in einem anderen Zusammenhang zu einem ihm bekannten Landsmann gesagt, rechtfertigte sich der Angeklagte. "Wir haben rumgealbert. Ich habe mich als Schweinefleischfresser bezeichnet und ihn als guten Moslem. Irgendwann ging es auch um Kirchen und Moscheen." Nein, er wisse nicht, dass noch ein Dritter dem Gespräch gelauscht habe. Und: "In Augsburg werden Schlagringe wie warme Semmeln verkauft." Gegen das betreffende Geschäft wurde bereits ermittelt, informierte ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war. Den bewussten Satz angeblich nicht gehört, dafür das Schießvideo gesehen hatte der Landsmann, mit dem der 23-Jährige herumgealbert hatte. Er wusste eigentlich nur so viel: "Der ist kein Terrorist."
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