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10. Dezember 2009 19:50 Uhr

Amtsgericht Augsburg

Anwalt bespuckt, beschimpft und die Tür demoliert

Ein "Rambo" zeigt auch vor der Justiz keine Einsicht und benahm sich im Augsburger Amtsgericht übel daneben. Von Uschi Rieger

Prozessakten
Ein türkischer "Rambo" zeigt auch vor der Justiz keine Einsicht und benahm sich im Augsburger Amtsgericht übel daneben.

Der Mann hatte einen Rechtsanwalt im Süden des Landkreises Augsburg erst mit üblen Kraftausdrücken beschimpft, ihm dann auch noch ins Gesicht gespuckt und zudem die Tür der Kanzlei mit roher Gewalt beschädigt.

Angefangen hatte alles mit einem Termin in der Kanzlei des Rechtsanwalts. Angeblich hatte der Angeklagte dort eine Stunde warten müssen. Wutentbrannt stürmte der 46-Jährige deshalb in das Büro des Rechtsanwalts. "Stellen Sie sich vor, der telefonierte. Das ist doch eine Beleidigung", so der Angeklagte. Vollends in Rage geriet er aber erst, nachdem ihm der Anwalt zu verstehen gab, dass er nicht der richtige Mann für ihn sei. Denn sein Fachgebiet sei Arbeits- und nicht Sozialrecht. "Und dafür wollte er mir auch noch eine Rechnung schicken", erboste sich der Angeklagte.

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"Davon war nie die Rede", meinte hingegen der Rechtsanwalt im Zeugenstand. "Als ich ihm klar zu machen versuchte, dass Sozialrecht nicht mein Fachgebiet ist, wirkte er, gelinde gesagt, erstmals ein bisschen verärgert." Obwohl der Angeklagte bereits einen anderen Anwalt hatte, dauerte das Gespräch etwa eine halbe Stunde. "Bis dahin war der immer wütender geworden. So baute er sich im Flur direkt vor mir auf und schrie mehrmals, ich sei ein Wichser und ein krankes Arschloch. Als er mir zu guter Letzt auch noch ins Gesicht spuckte, hörte für mich der Spaß auf", sagte der Zeuge.

Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin versuchte der Rechtsanwalt nun, den renitenten Mann nach draußen zu bugsieren. Dabei schlug der gebürtige Türke die Tür der Kanzlei mit Brachialgewalt gegen die Halterung, worauf das Türblatt gespalten wurde. Schaden: 2500 Euro.

Staatsanwältin Beate Schauer forderte für die Taten eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Urteil wegen Beleidigung und Sachbeschädigung lautete letztlich auf 100 Tagessätze zu je 15 Euro.

"Ich zahle keinen Cent (Schadens-)Wiedergutmachung. Meinetwegen kann der das ganze Gebäude renovieren lassen", grollte der 46-Jährige nach der Urteilsverkündung.

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