Das Problem mit der Erinnerung
In der Diskothek PM gibt es eine kurze, aber heftige Schlägerei. Doch zu einer Verurteilung kommt es vor dem Augsburger Amtsgericht nur wegen einer anderen Auseinandersetzung.
Die Anklage liest sich einfach: Drei junge Augsburger sind unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen im Oktober vergangenen Jahres drei andere Gäste in der Untermeitinger Diskothek PM zum Teil schwer verletzt haben. Einer der Angeklagten soll gegen vier Uhr einen damals 48-jährigen Gast mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen haben.
Einem seiner Freunde wird vorgeworfen, einem 22-Jährigen, der am Boden lag, mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben. Und der dritte Angeklagte soll einen ebenfalls am Boden liegenden Discobesucher mit den Füßen gegen Kopf und Körper getreten haben. Doch im Gegensatz zur Anklage erweist sich der Prozess am Augsburger Amtsgericht alles andere als eindeutig.
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Bei einer Schlägerei in einer Discothek wird jemand verletzt, der mutmaßliche Täter kommt frei, weil der Geschädigte und mögliche Zeugen zu betrunken waren, um sich an den Vorfall zu erinnern. So endet das Verfahren mit einem Freispruch und hinterläßt einen faden Beigeschmack. Da sollte man meinen, dass es gut ist, wenn sich Zeugen finden, die Licht ins Dunkel bringen können und dass sich alle, vor allem auch der Gastwirt oder Betreiber der Disco, freuen. Weit gefehlt. Ich war vor einigen Monaten mit einem Freund in einer Discothek in Augsburg. Durch Zufall wurden wir Zeuge, wie ein Türsteher, der sich wohl angegriffen fühlte, den Gast zu Boden warf und dann auf den wehrlosen Gast einschlug. Wir hätten auch wegschauen können, aber wir haben uns als Zeugen gemeldet. Als es Monate später zu einem Verfahren kam, war es wie in der Zeitung beschrieben. Der Geschädigte, der verletzt worden war, konnte sich aufgrund seines Alkoholspiegels nicht mehr daran erinnern was passiert war. Aufgrund der Aussage meines Freundes und mir konnte der Sachverhalt dennoch geklärt werden und das Verfahren endete für den Türsteher mit einer Verurteilung. So weit so gut. Als Reaktion auf unsere Zeugenaussage wurde uns vom lokalen Geschäftsführer der Disco Hausverbot erteilt. Auf unsere Nachfrage bei der Betreiberfirma in München wurde das Hausverbot nicht nur aufrecht erhalten, der Vorstand der Firma warf uns auch noch vor, durch eine vorsätzliche Falschaussage bei Gericht seinen Mitarbeiter belastet zu haben. Als Dank für unsere Zeugenaussage wurden wir also noch einer Straftat bezichtigt. Wir würden immer wieder so handeln, aber ich kann mir bei solch einer Reaktion gut vorstellen, dass andere lieber nichts gesehen haben….