Ein Fall fürs Gericht: Gewichtszunahme im Fitnessstudio
Fitnessverträge sind zuweilen kündbar. Doch es kommt auf den Einzelfall an. Ein Beispiel aus Schwabmünchen
Kunden eines Fitnessstudios können einen Vertrag unter Umständen auch vor Ablauf der Vertragsfrist kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zuzumuten ist. Das bekräftigte jetzt das Amtsgericht Augsburg. Es hatte deshalb über einen Fall aus Schwabmünchen zu entscheiden. Der endete allerdings mit einem Vergleich.
Zum Hintergrund: Verträge mit einem Fitnessstudio haben regelmäßig eine festgelegte Laufzeit. Den Vertrag vor Ablauf der Vertragszeit zu kündigen ist schwierig. Der oft nicht geringe monatliche Beitrag schmerzt besonders dann, wenn man das Fitnessstudio nicht mehr nutzen kann.
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