Ein Zaun ist nicht einfach ein Zaun
Eine Satzung regelt in Bobingen die Einfriedung an der Gartengrenze. Man muss sie nur verstehen
Grundstücksbesitzer können ihre Gärten oder Häuser nicht einfach einzäunen wie sie wollen. In Bobingen regelt dies die Einfriedungsatzung. Und weil die alte Regelung manchen Bürgern nicht mehr zeitgemäß schien und es wiederholt Ärger mit Mauern aus Steinschüttmaterial (Gabionen) gab, arbeitet die Stadt eine neue Fassung aus. Der Stadtrat muss ihr noch zustimmen. Der Bauausschuss billigte schon mal einen Entwurf. Als Grundstücksbesitzer muss man nun wissen: „Als Einfriedungen zugelassen sind Gabionen mit einem Anteil von maximal 50 Prozent der Länge der Einfriedung an der jeweiligen Grundstücksgrenze, wobei die einzelnen Gabionenelemente eine Länge von maximal zwei Metern nicht überschreiten dürfen und sich mit einer begrünten Einfriedung abwechseln müssen.“
Diese und weitere Reglementierungen bis ins Kleinste ging Franz Handschuh (FBU) in der jüngsten Sitzung gewaltig gegen den Strich: „Das ist eine Verschlimmbesserung, mit der ich mich nicht anfreunden kann“, stellte er fest und stimmte gegen den Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat. Es sei nicht bürgerfreundlich, wenn die Verwaltung jede Einzelheit vorschreibe wie zum Beispiel die Durchlässigkeit von Einfriedungen für Kleintiere. Die geänderte Satzung umfasst acht Paragrafen und legt darin die „Anforderungen für Einfriedungen an öffentlichen und privaten Verkehrsflächen“ genau fest. Darin heißt es auch: „Zugelassen sind Draht- oder Metallzäune, auch solche mit Plastiküberzug, wenn sie mit einer Bepflanzung versehen werden und der Plastiküberzug nicht auffällig gefärbt ist; für Maschendrahtzäune sind farblich abgestimmte Metallstützen zugelassen.“ (stö)
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