Gemeinderat diskutiert über Ausnahmen für Wohnbebauung
Eine Bauvoranfrage löst im Kleinaitinger Gemeinderat eine lange Diskussion aus. Es geht um die Grundstücksgröße und die Dachneigung. Warum das Gremium keine Ausnahmen erlaubt.
Es ist eine zukunftsweisende Entscheidung, darin waren sich alle elf anwesenden Kleinaitinger Gemeinderäte einig. Aber das war es auch schon mit den Gemeinsamkeiten, denn: Die Gemeinderäte mussten bei einer Bauvoranfrage für ein Wohnhaus in Kleinaitingen an der Ecke Lechfeldstraße/Frühlingstraße darüber entscheiden, ob die Grundstücksgröße sowie die Dachneigungen an dem geplanten Haus und der Garage vom Bebauungsplan abweichen dürfen oder nicht.
Der potenzielle Bauherr würde 400 des 572 Quadratmeter großen Grundstücks kaufen, das Problem: Laut dort existierenden Bebauungsplan, muss ein Grundstück aber mindestens 540 Quadratmeter groß sein. Doch das war nicht die einzige Ausnahme, die für den geplanten Neubau nötig wäre. Die Bauvoranfrage sah ein Haus im Toskana-Stil mit einer Dachneigung von 20 Grad vor. Alle anderen Häuser haben allerdings ein Satteldachwohnhaus mit einer Neigung zwischen 40 und 48 Grad.
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