Gericht: Mit einer Waffe in den Wald, um zu schießen
Ein 31-Jähriger muss sich wegen mehrerer Delikte vor Gericht verantworten – er hat unter anderem Cannabispflanzen in der Badewanne aufbewahrt.
Der 31-jährige Augsburger möchte raus in die Natur fahren, in den Wald gehen. Doch nicht etwa um die frische Luft zu genießen und einen Spaziergang zu unternehmen. Nein, der 31-Jährige und sein Bekannter, dem das Waldstück gehört, haben an jenem Märztag dieses Jahres etwas anderes im Sinn.
Ihre Freizeitbeschäftigung: mit Druckgaswaffen auf Dosen schießen. Das würden sie an vielen Wochenenden so machen, sagt der Angeklagte in der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht. Das Gelände würden sie deshalb immer absperren, behauptet er weiterhin. Doch es gibt ein Problem: Eine solche Druckgaswaffe darf zwar ohne Erlaubnis gekauft und in den eigenen vier Wänden aufbewahrt werden, aber nicht in der Öffentlichkeit. Die Waffe war allerdings an jenem Tag im Auto des Angeklagten. Den Vorwurf des unerlaubten Führens einer Schusswaffe, so der Fachausdruck, räumt der 31-Jährige gegenüber dem Schöffengericht ein. Doch es gibt noch weitere Anklagepunkte – und diese streitet der Lkw-Fahrer in Teilen ab. Sein blaues Auto spielt auch in diesen Fällen eine zentrale Rolle.
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