Gericht stoppt elektronische Personalakten
Amazon muss erst mit Betriebsvereinbarung Datenschutz sichern
Das Arbeitsgericht Augsburg hat gestern mit einer einstweiligen Verfügung die Einführung elektronischer Personalakten bei Amazon in Graben gestoppt. Das bestätigte auf Anfrage Rechtsanwalt Alexander Nerlinger.
Im Auftrag der Arbeitnehmervertretung hatte der Augsburger Anwalt deren Sorgen um den Datenschutz vorgebracht. Amazon habe zuvor angekündigt, dass die als Papiere vorliegenden Personalunterlagen eingescannt und zur Weiterverarbeitung zu elektronischen Daten nach Tschechien gesandt werden sollen.
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