Gericht weist Windrad-Klage der Gemeinde ab
In weiteren Verfahren zu den Windrädern bei Langerringen gibt es noch keine Entscheidung.
Langerringen/Lamerdingen Das Verwaltungsgericht Augsburg hat eine Windrad-Klage der Gemeinde Langerringen abgewiesen. Die Gemeinde klagte, weil sie den Immissionsschutz seiner Bürger durch die Anlagen auf dem Gebiet zwischen Langerringen und Lamerdingen gefährdet sieht – damit sind unter anderem Geräusche gemeint, die die Windräder verursachen können. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch: Die Gemeinde Langerringen kann ihre Bürger als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht in dem Fall vertreten.
Was passiert, wenn eine Klage erfolgreich ist?
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