Gesperrt für Wohnwagen und Busse
Satzung für den Wohnmobilstellplatz an der Königsallee
Der Stadtrat hat mit zwei neuen Satzungen Nutzung und Gebühren für den Wohnmobilstellplatz im westlichen Bereich des Park-and-ride-Platzes an der Königsallee festgelegt. Sie regeln, dass dort Wohnmobile „für touristische Zwecke“ in der Regel maximal für drei Tage abgestellt werden dürfen. Nicht zugelassen sind „insbesondere Wohnwagen, Wohnanhänger, Pkw, Motorräder, Reisebusse, Verkaufsmobile und -anhänger sowie Zelte“, heißt es. Auch Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn sie „über geeignete Möglichkeiten verfügen, Abfall, Abwasser und Fäkalien an Bord zu halten“. Die Satzung regelt eine Reihe weiterer Details und Haftungseinschränkungen der Stadt und legt fest, dass Verstöße mit einer Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro belegt werden können. Die Gebührensatzung regelt, dass je Tag und Wohnmobil sechs Euro zu entrichten sind. Weitere Gebühren fallen für Strom und Trinkwasser (inklusive Entsorgung von Abwasser) an. (hsd)
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