Mann fährt betrunken Auto zu Schrott. Und nun kommen noch 3900 Euro Strafe dazu
Schwabmünchen Diese Pizza wird ihm sicherlich noch eine Weile im Magen liegen. Denn für seinen nächtlichen Heißhunger muss der Mann nun tief in die Tasche greifen. Zwar knapp, dennoch mit 1,17 Promille Alkohol im Blut über der absoluten Fahruntauglichkeit hatte sich der „führerscheinlose“ Angeklagte gegen 23 Uhr an das Steuer der Nobelkarosse gesetzt, die auf seine Frau zugelassen ist. Auf seinem Heimweg von der Pizzeria krachte der 30-Jährige, wie ein Zeuge meinte, „mit mordsmäßigem Lärm“ gegen einen am Straßenrand geparkten Corsa, den er allenfalls für eine Mülltonne gehalten hatte.
Ohne sich um den „wirtschaftlichen Totalschaden“ (etwa 2000 Euro) zu kümmern, müsse der Angeklagte, wie ein Polizeibeamter aussagte, „auf der Felge weitergefahren sein.“ Von Krach und Funkenflug war die Rede, aber auch von „eindeutigen Ölspuren“ bis hin zur Wohnung des Flüchtigen.
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilte den unter anderem auch einschlägig vorbestraften Familienvater Susanne Hillebrand zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem setzte die Richterin am Amtsgericht Schwabmünchen die isolierte Fahrsperre auf 18 Monate fest.
Deutlich zum Ausdruck brachte die Richterin in ihrer Urteilsverkündung, dass die polizeiliche Belehrung ein Instrument sei, sich zur Sache zu äußern oder nicht beziehungsweise sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. So hatte der Verteidiger die dem Geständnis vorausgegangene Belehrung in Zweifel gezogen. Letztlich plädierte er auf Freispruch. Überzeugt gab sich Ernst Zimmermann, dass seinem Mandanten – gleich zu Beginn der Verhandlung hatte er sein früheres Geständnis widerrufen – die Tat „nicht nachgewiesen werden konnte.“
Eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragte hingegen die Staatsanwältin. Für Eva-Maria Kraus hatte es den Anschein als wolle sich der Angeklagte „im Nachhinein aus der Verantwortung stehlen.“
Als vier Beamte in der Wohnung des Angeklagten waren, nahm sofort dessen Ehefrau „weinend“ alle Schuld auf sich. Doch schon bald verwickelte sie sich in Widersprüche, vor allem bei der Fahrtstrecke geriet sie ins Schleudern. „Daraufhin habe ich sie auf etwaige Konsequenzen aufmerksam gemacht. Schließlich ist sie die Einzige in der Familie, die einen Führerschein hat“, sagte einer der Polizeibeamten, der dabei von einem mehr „privaten Gespräch, denn einer Befragung“ sprach. So seien seine Eltern seit langem schon mit dem Paar bekannt. Grund für ihr Verhalten sei wohl gewesen, dass ihr Ehemann Angst hatte, dass er wegen seiner vier Vorstrafen ins Gefängnis muss.
Gefahr im Verzug
„Vor seinem Geständnis habe ich den Mann sofort belehrt“, versicherte ein weiterer Beamter. Er allein hatte die Beschuldigtenvernehmung durchgeführt. Und: Da Gefahr im Verzug war – „bis zum nächsten Morgen konnte ich nicht warten“ – hätte er auch um 0.45 Uhr eine Blutentnahme angeordnet.
„Der Corsa war abgemeldet und sollte verschrottet werden“, meldete sich der Verteidiger zu Wort. Das wiederum brachte den Besitzer auf die Palme. „Auch wenn ein Auto alt ist, so hat es doch für seinen Eigentümer einen besonderen Wert“, brachte es die Richterin auf den Punkt. Weiterhin gab Susanne Hillebrand unmissverständlich zu verstehen: „Der eine Beamte hat aufgrund seiner Bekanntschaftssituation die Folgen einer Falschaussage informatorisch dargestellt. Und der andere Beamte hat sich im Dienst korrekt verhalten und sich im Gerichtssaal nicht in Widersprüche verwickelt.“
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