Hustensaft soll schuld sein an Trunkenheitsfahrt
Angeklagter gerät mit 1,67 Promille in eine Kontrolle der Polizei. Seine Ausrede ist verwegen.
Angeblich hätte er nur Hustensaft getrunken. Aber bei einer Blutalkoholkonzentration von knapp 1,7 Promille im Mittelwert hätte es sicherlich ein ganzes Fass, vielleicht noch mehr, sein müssen. Dann hätte sich der Mann nicht nur erkältet gefühlt, vielmehr wäre ihm wohl „speiübel“ gewesen. Längst kennt auch die Polizei ihre Pappenheimer, die sich mit solchen Entschuldigungen als Unschuldslämmer hinstellen und herauszureden versuchen. Nun stand der Mann vor Gericht.
„Ach, ich war da krank“
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