Ja zum sozialen Wohnungsbau
Soll die Gemeinde selbst die Verwaltung des Gebäudes am Bahnhofsgelände übernehmen oder eine Wohnungsbaugesellschaft beauftragen?
Der Gemeinderat war sich nach eingehender Beratung in einer nicht öffentlichen Sitzung darüber einig, dass sich die Gemeinde mit dem Grundstück nördlich des Bahnhofsgebäudes am Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm des Freistaats Bayern beteiligt. Mit dem Vierjahresprogramm soll der Neubau von jährlich mindestens 1500 Wohnungen in Bayern gefördert werden. Für das Programm sollen von 2016 bis 2019 jährlich 150 Millionen Euro, insgesamt also 600 Millionen Euro, bereitgestellt werden.
Nach den Richtlinien sollen Wohngebäude gefördert werden, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit „bezahlbarem Wohnraum“ entsprechen. Die Gemeinden müssen Eigentümer der geförderten Wohngebäude bleiben, können aber zur Umsetzung der Maßnahmen Dritte wie beispielsweise kommunale oder kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragen. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, etwa an kommunale Wohnungsbauunternehmen, ist nicht möglich. Über die Frage, ob die Gemeinde Klosterlechfeld selbst als Bauträger und Verwalter der Wohnanlage tätig werden soll oder dies an eine Wohnungsbaugesellschaft übertragen soll, wurde im Gremium sachlich diskutiert.
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