Kein Freispruch, weil Hauptzeugin Prozess schwänzt
Pech hatte der Angeklagte bei einem Beleidigungsprozess in Schwabmünchen. Die Hauptbelastungszeugin kam nicht. So hatte der Mann keine Chance auf einen Freispruch. Von Uschi Rieger
Alle waren zu dieser Verhandlung vor dem Schwabmünchner Amtsgericht erschienen. Fast alle. Nur die Hauptbelastungszeugin glänzte durch Abwesenheit, was auch die Richterin "etwas seltsam" fand. Deswegen konnten nicht alle Details in diesem Beziehungsdrama geklärt werden.
Offen blieb, ob sich der angeklagte Mann auch noch einer Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Ohne ein Wort der Beschönigung räumte er indes ein, dass er nach den verbalen Übergriffen der Frau ihr spontan auf die Jacke gespuckt hatte. "Das ist schon eine ekelerregende Handlung", befand Susanne Hillebrand. Wegen Beleidigung verurteilte sie den 38-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung hatte Staatsanwältin Sandra Enzler beantragt.
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