Weil er Streit mit der Mutter seines Kindes hatte, hat ein Mann kurzerhand die Unterhaltszahlungen von monatlich 258 Euro für seinen Sohn eingestellt. Jetzt musste er sich vor dem Schwabmünchner Amtsgericht verantworten. Von Uschi Rieger
Schwabmünchen. Ein Vater musste sich vor dem Schwabmünchner Amtsgericht verantworten, weil er den Unterhaltspflichten für sein Kind nicht nachgekommen war.
Zu seinen Gunsten sprach, dass es sich "nur" um das Geld aus drei Monaten handelte, er sich wohl aufrichtig um seinen Sohn kümmert und sich gegenüber der Richterin äußerst reumütig zeigte. Aber aufgrund seiner zwei Vorstrafen - unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln - verurteilte ihn Richterin Susanne Hillebrand nun zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung. Darüber hinaus wurde ihm auferlegt, sich verstärkt um einen Job zu bemühen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Weil er Streit mit der Mama seines Kindes hatte, hatte der Mann kurzerhand die Zahlungen von monatlich 258 Euro für seinen Sohn eingestellt. "Das lag einfach an meiner Dickköpfigkeit", räumte der junge Türke nun vor Gericht ein.
Mehr zu dem Fall lesen Sie in der Wochenendausgabe der Schwabmünchner Allgemeinen.
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: