Kinderschutz geht vor Datenschutz
Ehrenamtliche müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Bringt das etwas?
Optimismus hört sich anders an. Josef Falch zögert einen Augenblick, bevor er antwortet: „Wir können es nur hoffen.“ Die Frage, ob ein erweitertes Führungszeugnis tatsächlich Straftaten verhindern kann, bringt den Vorsitzenden des Kreisjugendringes Augsburg-Land ins Grübeln. Es ginge wohl eher darum, Aufmerksamkeit zu schaffen, sagt er. Aufmerksamkeit gegenüber Sexualstraftätern, die sich bereits an Kindern vergangen haben.
Um sie in Zukunft besser aus der Jugendarbeit fernzuhalten, müssen neben Hauptamtlichen nun auch Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, dieses Führungszeugnis vorlegen. Es führt Delikte aus dem normalen Führungszeugnis ebenso auf wie Straftaten, die besonders im Umgang mit Kindern von Bedeutung sind, etwa Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Misshandlung von Schutzbefohlenen. Vereine und Jugendgruppen, die auf die Mitarbeit von Ehrenamtlichen angewiesen sind, sollen so einschlägig Vorbestrafte als solche ausmachen und ihnen den Umgang mit den Kindern verwehren. Die eigentliche Neuerung ist jedoch, dass Ehrenamtliche überhaupt ein Führungszeugnis vorlegen müssen.
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