Langerringer Ortsteile bekommen neue Wasserversorgung
Auflagen erfordern eine Neukonzeption. Es sind noch viele Gespräche erforderlich
Die Eröffnungssitzung des Langerringer Gemeinderates hatte diesmal außergewöhnlich viele Zuhörer. Das lag an den beiden Hauptthemen: die zukünftige Wasserversorgung in den kleineren Ortsteilen und dem neuen Baugebiet an der Hurlacher Straße. Zu beiden Themen stellten die Planer ihre Ideen vor.
Für das Thema Wasserversorgung war Diplomingenieur Wolfgang Deffner (Büro Grontmij, Neusäß) erschienen. Auflagen und Vorgaben zum Beispiel des Augsburger Gesundheitsamtes machen diese Maßnahme notwendig. In einem komprimierten Überblick stellte Deffner dar, wie der mögliche Verlauf einer neuen 4,6 Kilometer langen Wasserleitung ab der Übergabestelle Westerringen über die kleinen Langerringer Ortsteile Falkenberg, Schwabaich bis zum nordwestlichen Ortsrand Schwabmühlhausens aussehen könnte. Dabei handelte es sich um erste konkretere Vorstellungen zum möglichen Trassenverlauf. Die Gemeinde und Planer müssen bis zu einer konkreten Umsetzung noch etliche – teils komplizierte – Gespräche mit betroffenen Grundstückseigentümern oder dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Donauwörth führen. Zu einer eventuellen Förderung des netto rund 800000 Euro teuren Vorhabens hielt man sich aber zurück. Unterschiedliche Sichtweisen beteiligter Behörden und Planer, bürokratische Hemmschwellen und auslaufende Fördertöpfe ließen momentan keine belastbaren Zahlen zu, so das Credo seitens Andreas Klein, eines weiteren Grontmij-Mitarbeiters. Konkreter wurde es beim künftigen Baugebiet „An der Hurlacher Straße“. Dazu bat der auffallend gut gelaunte Bürgermeister Konrad Dobler Dipl.-Ingenieur Gerd Sahlender (Arnold Consult) um die Vorstellungen der momentanen Planung. Noch ist das zukünftige Wohngebiet Grünland, aber im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden und Bürgern ging Sahlender auf konkrete Belange ein. Hinweisen des Bayerischen Bauernverbandes zu möglichen Lärm- und Geruchsemissionen soll dadurch Rechnung getragen werden, dass in den Bebauungsplan ein entsprechender textlicher Hinweis aufgenommen wird. Wie die LEW Verteilnetz GmbH schriftlich mitgeteilt hatte, soll die Stromversorgung der Grundstücke über eine neue Kompaktstation erfolgen. Der Gemeinderat beschloss, eine Fassadengestaltung unter Einbeziehung von Photovoltaikanlagen unter Auflagen zuzulassen. Außerdem definierte das Gremium Auflagen zur Freilandgestaltung und der Oberflächenentwässerung der Grundstücke. So muss wild laufendes Oberflächenwasser bereits auf dem jeweiligen Grundstück aufgefangen werden. Planerisch noch nicht geklärt ist die Verkehrserschließung des Gebietes an seiner südwestlichen Ecke. Konkret geht es dabei um bauliche Maßnahmen zur Steuerung des erwarteten Verkehrsaufkommens aufgrund der Bebauung. Mit Billigung des Gemeinderates wird das Verfahren jetzt auf Grundlage des entsprechend ergänzten Bebauungsplanes Nr. 25 „An der Hurlacher Straße“ weitergeführt.
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