Logo des IS wird für Schwabmünchner teuer
Ein 28-Jähriger lädt bei Facebook ein Video hoch, in dem das Zeichen des Islamischen Staats verwendet wird. Welche Beziehung der Angeklagte zu Hassprediger Sven Lau hat.
Die Extremistengruppe Islamischer Staat verbreitet seit Jahren Angst und Schrecken. Die Bundesregierung hat deshalb im September 2014 alle Aktivitäten des IS in Deutschland verboten. Das Werben für die Terrormiliz und das Zeigen ihrer Symbole stehen ab sofort unter Strafe. Aus diesem Grund stand ein 28-jähriger gebürtiger Schwabmünchner vor dem Augsburger Amtsgericht.
Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst
Er soll, so die Anklage, im Januar vergangenen Jahres von seinem Internetanschluss in Schwabmünchen ein Video auf seinen Facebook-Account gestellt haben. Und auf diesem Film ist ein kreisrundes Emblem, das sogenannte Prophetensiegel, zu sehen. Diese Abbildung benutzt der IS als eine Art offizielles Logo.
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