Mann hortet 1600 Kinderpornos auf dem Computer
Der Angeklagte streitet zwar alle Vorwürfe ab. Ein Gutachten entlarvt ihn aber trotzdem als Schuldigen.
„Wirklich übel“ nannte Richterin Rita Greser das, was ein 37-jähriger Mann so alles an verbotenen kinder- und jugendpornografischen Dateien auf seinem Computer gespeichert hatte. Der Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg stritt vehement ab, etwas mit den Taten zu tun zu haben. Wegen der erdrückenden Beweislast wurde er aber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Er könne sich das alles nicht erklären, er wisse nicht, wo die Dateien herkommen, aber er selbst sei dafür nicht verantwortlich – so wies der Angeklagte die Vorwürfe der Anklageschrift zurück. Der Mann landete vor Gericht, weil ein Internetprovider im September 2015 zunächst anonym an das Bundeskriminalamt gemeldet hatte, dass von der Internetadresse des Beschuldigten eine kinderpornografische Datei zum Tausch im Internet angeboten worden sei. Name und Adresse wurden vom BKA ermittelt, im Januar 2016 beschlagnahmte dann die Polizei mehrere elektronische Geräte im Haus des Mannes. Darunter befanden sich ein Computer und eine externe Festplatte, auf denen verbotene Dateien gefunden wurden. „Sexuelle Handlungen an gefesselten, weinenden Kindern unter 14 Jahren...“ und manches andere mehr trug die Staatsanwältin über deren Inhalt vor.
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