Mit dem Schlagring zur Arbeit
Zwei Verfahren, zwei 20 Jahre alte Angeklagte – zweimal geht es um Waffenbesitz
Schwabmünchen So ändern sich die Zeiten: Früher ging man(n) nicht ohne Kamm und sauberes Taschentuch aus dem Haus. Heute, wenngleich nicht die Regel, tragen die jungen Männer nicht selten einen Schlagring in der Jacke oder fahren im Auto ihre Softairwaffe spazieren. Gehörig den Marsch blies die Jugendrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen den beiden, letztlich einsichtig wirkenden Heranwachsenden.
Gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro wurde das eine Verfahren wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes mit unerlaubtem Führen einer verbotenen Waffe eingestellt. Dem 20-Jährigen empfahl Ute Bernhard, einen Selbstverteidigungskurs zu belegen.
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