Neue Bauregeln für die Siedlung gefragt
Gartenbesitzer wollen Wohnraum schaffen. Die Stadt will das ermöglichen. Doch in geordnetem Rahmen. Bedauern über Abbruch von Trevira-Schlot.
Der geplante Abbruch des sogenannten Werkskamins oder Trevira-Schlots war in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses der Stadt nun doch etwas mehr als nur Anlass für eine reine Formalität. Bürgermeister Bernd Müller musste erwartungsgemäß erläutern, dass der Stadt das Vorhaben lediglich offizielle angezeigt werde und weder eine Billigung durch sie nötig ist, noch dass sie im konkreten Fall – mangels eigener Alternative – das Vorhaben ablehnen könne. Doch eine kurze Runde der Statements aus den Fraktionen blieb dennoch nicht aus. Man wolle durchaus einen Beschluss fassen, hieß es. Und auf Wunsch der SPD-Fraktion sollte er ausdrücklich das große oder sogar sehr große Bedauern ausdrücken. Schließlich gehe es um ein Symbol der Trevira-Stadt, auch wenn das Landesamt für Denkmalpflege keinerlei Schutzwürdigkeit habe feststellen können. So nahm das Gremium den Vorgang einstimmig mit großem Bedauern zur Kenntnis.
Nachverdichtung hinterm Haus
Bobingens Siedlung ist in ihrer Entwicklung eng mit dem nahen Chemiefaserwerk verbunden und sie kann nach dem Willen der Stadt sowie bauwilliger Bewohner weiter wachsen. Ergänzend zum Neubaugebiet im Norden, soll nämlich dem Interesse einzelner Besitzer großer Gartengrundstücke entsprochen werden, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Allerdings müsse diese Nachverdichtung in geordneten Bahnen laufen. Bürgermeister Bernd Müller und Stadtbaumeister Rainer Thierbach nahmen eine Vor-anfrage aus der Frühlingstraße zum Anlass für ihren Vorschlag. Dort möchte jemand im rückwärtigen Teil seines Grundstücks ein Einfamilienhaus errichten. Die Erschließung wäre gesichert, die Bauweise würde sich in die Umgebung gut einfügen, doch die bauliche Nutzung des Grundstücks wäre doch recht massiv, fand Thierbach. Der Neubau läge nämlich außerhalb der Bereiche, die sonst entlang der Frühlingstraße bebaut sind. Der Zug der Gartenflächen würde klar durchbrochen, was einen Bezugsfall schaffen würde. Würde man hier eine Ausnahme billigen, müssten künftig auch weitere vergleichbare Bauwünsche genehmigt werden.
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