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Justiz
12.01.2013

Nicht mit Zwang zum Glück

Gericht hat Einsehen und setzt zwangsweise Behandlung aus

Königsbrunn/Augsburg Wegen Schuldunfähigkeit wurde vor dem Amtsgericht Augsburg der alkoholkranke Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen. Weil der Angeklagte bereits von sich aus die Weichen für eine entsprechende Therapie gestellt hat, sah Richterin Susanne Hillebrand „von der Keule der zwangsweisen Behandlung“ ab. Sie ordnete die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt zwar an, setzte sie aber zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach mittlerweile 25 – teils einschlägigen – Vorstrafen hat der 48-Jährige nun wohl die Reißleine gezogen. Nach seinem Umzug hoch in den Norden der Republik habe er begonnen, so versicherte er dem Gericht, gezielt gegen seine Alkoholsucht vorzugehen. „Seit Monaten bereite ich mich ambulant auf meine schon beantragte stationäre Therapie vor. Ich bin jetzt abstinent“, gab sich der von Rechtsanwalt Carsten Rubarth vertretene Angeklagte zuversichtlich. „Deshalb wehrt er sich ja so gegen eine Zwangstherapie“, unterstrich der Verteidiger.

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