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19. März 2010 16:40 Uhr

Landkreis Augsburg

Noch kann Asbest in Hegnenbach entsorgt werden

Über viele Jahrzehnte hinweg wurden Produkte aus Asbestzement als Dach- und Fassadenbekleidung verwendet. Nachdem die Gefährlichkeit von Asbeststaub bekannt war, begann man Mitte der 80er-Jahre, die Asbestfasern aus dem Produktionsprozess nach und nach zu entfernen und durch andere Stoffe zu ersetzen. In Hegnenbach kann nach wie vor Asbest entsorgt werden.

Über viele Jahrzehnte hinweg wurden Produkte aus Asbestzement als Dach- und Fassadenbekleidung verwendet. Nachdem die Gefährlichkeit von Asbeststaub bekannt war, begann man Mitte der 80er-Jahre, die Asbestfasern aus dem Produktionsprozess nach und nach zu entfernen und durch andere Stoffe zu ersetzen. Seit 1991 gibt es nur noch asbestfreie Faserzementprodukte.

Asbestzementhaltige Dach- und Fassadenplatten unterliegen wie alle anderen natürlichen Baustoffe für die Außenanwendung im Laufe der Jahrzehnte der Korrosion und Verwitterung. Deshalb entschließen sich Hauseigentümer immer öfter, asbesthaltige Dächer und Fassaden durch unbedenkliche Baustoffe zu ersetzen und die asbesthaltigen Platten und Tafeln umweltgerecht zu entsorgen.

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Wiederverwertung verboten

Asbesthaltige Abfälle, die im Landkreis Augsburg anfallen, müssen auf der Hausmülldeponie Hegnenbach entsorgt werden. Eine Wiederverwendung oder das Verschenken asbesthaltiger Produkte ist verboten, heißt es in einer Presseerklärung. Da die Hausmülldeponie schon zu 95 Prozent verfüllt ist, ist es ratsam, das asbesthaltige Material so bald wie möglich zu entsorgen, damit man später nicht weitere Wege oder höhere Kosten in Kauf nehmen muss. "Die Entsorgung sollte man nicht zu sehr auf die lange Bank schieben", sagte dazu Werkleiter Günther Prestele vor dem Werkausschuss.

Tonne kostet 90 Euro

Kosten Die Entsorgungskosten betragen zurzeit 1,80 Euro je angefangene 20 Kilogramm (90 Euro je Tonne). Hinzu kommen die Kosten für die Verpackung. Als Verpackungen müssen sogenannte Big-Bags verwendet werden. Dies sind gekennzeichnete, gut verschließbare, staubdichte, reißfeste GGVS-bauartzugelassene mit Warnhinweisen bedruckte Kunststoffgewebesäcke, die es beispielsweise bei der Baywa zu kaufen gibt. Die normalen Abfallsäcke reichen nicht aus.

Entsorgungsnachweis Bevor die asbesthaltigen Abfälle auf der Deponie angeliefert werden, ist beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ein Entsorgungsnachweis einzureichen. Für Gewerbebetriebe ist das Formular im Fachhandel erhältlich, für Privatpersonen beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Erst nach Genehmigung des Entsorgungsnachweises kann der Abfall auf der Deponie angeliefert werden.

Termin Vor Anlieferung ist mit der Deponieleitung ein Termin zu vereinbaren. Der Entsorgungsnachweis ist im Original oder als Kopie während des Transports mitzuführen und der Deponieleitung vorzulegen. Die Gebühr ist binnen einer Woche nach Erhalt des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.

Regeln Aufgrund der Gefährlichkeit von Asbestfasern für den Menschen wurden strenge Regeln für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien erlassen. Grundsätzlich müssen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) beachtet werden. Für Privatpersonen sind die Sicherheitsvorkehrungen in einem Merkblatt zusammengefasst.

Infoblatt Das Infoblatt Entsorgung asbesthaltiger Abfälle sowie das Formular Entsorgungsnachweis für Privatpersonen sind im Internet www.abfallwirtschaft-landkreis-augsburg.de unter Infos & Tipps, Infomaterial abrufbar. Bürgerinnen und Bürgern, die keinen Internetzugang haben, schickt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Merkblätter gerne zu. (AL)

Kontakt Abfallberatung für den Landkreis Augsburg, Tel. (0 82 32) 96 43-21 oder - 22. - Deponie Hegnenbach, Gemeindeverbindungsstraße Hegnenbach, Staatsstraße 2032 (Zufahrt derzeit nur über Zusamzell möglich), 86450 Altenmünster-Hegnenbach, Telefon (0 82 96) 801.

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