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  3. Bauvorhaben: Ortsmitte: Nachbar sieht Planungsfehler

Bauvorhaben
04.05.2018

Ortsmitte: Nachbar sieht Planungsfehler

Um Abstandsflächen zum östlichen Nachbarn (links) geht es jetzt bei der Neuplanung des Gemeinschaftshauses in Münster.
Foto: Christian Kruppe

Grenzabstand ist verbrieft

Die Pläne für das Dorfgemeinschaftshaus in Mickhausens Ortsteil Münster müssen geändert werden. Grund ist die Abstandsfläche zum östlichen Nachbarn. Dieser hat sich nun gegenüber unserer Zeitung zu der Darstellung durch die Gemeinde geäußert (wir berichteten). Er sagt: „Die ins Stocken geratene Dorfmitte ist ein Planungsfehler des Architekten und der Gemeinde Mickhausen. In der angeblich dreijährigen Planungsphase wurden wir weder vom Bürgermeister noch vom 1. Vorstand der Feuerwehr Münster über das neue Bauvorhaben informiert.“

Für dieses Bauvorhaben, so der Nachbar, müssen die notariell eingetragene Grunddienstbarkeit – sie besteht seit 1977 – und der Grenzabstand wegen des Brandschutzes eingehalten werden. Da es sich also um einen Planungsfehler handle, könne ihm nicht immer wieder öffentlich die Schuld zugewiesen werden, so der östliche Nachbar. Weitere Beschuldigungen würde er rechtlich verfolgen. (SZ)

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